«Wer Obama wählt, wird entlassen»

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Wähler-Einschüchterung«Wer Obama wählt, wird entlassen»

Ein US-Baulöwe droht seinen Mitarbeitern unverhohlen mit Kündigung, sollten sie am 6. November nicht für Mitt Romney stimmen. Rechtlich ist er auf der sicheren Seite.

von
Kian Ramezani

David Siegel verkörpert den amerikanischen Traum: In seiner Garage gründete er Anfang der 1970er Jahre Westgate Resorts, das heute Milliardenumsätze erwirtschaftet und zu den Weltmarktführern im Bereich Timesharing-Immobilien gehört. In Orlando, Florida, baut der Selfmade-Multimillionär derzeit an einer «Kopie» von Schloss Versailles. Ein Dokumentarfilm (siehe Video oben) über dieses angeblich grösste Haus Amerikas, Siegel und seine 31 Jahre jüngere Frau Jackie wurde 2012 am prestigeträchtigen Sundance Film Festival ausgezeichnet.

David Siegel verkörpert auch die Kehrseite des amerikanischen Traums: Der Erfolg ist ihm zu Kopf gestiegen. Er bezeichnet sich als «Königsmacher», der George W. Bush bei den US-Präsidentschaftswahlen 2000 zum Sieg verhalf. Offenbar liess er damals seine 8000 Mitarbeiter in Florida nach ihren Präferenzen befragen. Tendierten sie Richtung Bush, erhielten sie Hilfe bei der Wählerregistrierung. Nicht so bei Sympathisanten des demokratischen Bewerbers Al Gore. Letztlich gewann Bush mit bloss 537 Stimmen Vorsprung alle 29 Wahlmännerstimmen Floridas – und damit die höchst umstrittene Wahl.

«Vier weitere Jahre Obama bedrohen Jobs»

2012 könnte Florida die Wahl erneut entscheiden. Der Swing State mit den drittmeisten Wahlmännern ging 2004 an Obama und auch dieses Jahr sah es lange gut aus für den Amtsinhaber. Doch nach seinem schlechten Abschneiden in der ersten TV-Debatte ist das Rennen im Sunshine State wieder völlig offen. Der «Königsmacher» muss seine Chance gewittert haben, den Wahlausgang erneut nach seinem Gusto zu beeinflussen: In einem E-Mail hat Siegel am Montag seinen Mitarbeitern unverhohlen mit der Kündigung gedroht, sollten sie am 6. November nicht für Mitt Romney stimmen.

Dem US-Blog «Gawker» liegt das E-Mail an «alle meine geschätzten Angestellten» in voller Länge vor. Dort heisst es: «Vier weitere Jahre der aktuellen Regierung bedrohen euren Job.» Und an anderer Stelle: «Sollte meine Steuerbelastung oder die meines Unternehmens steigen, wie es der aktuelle Präsident plant, wird ein Stellenabbau unvermeidlich.» Dann zur Sicherheit noch ein Disclaimer: «Als euer Arbeitgeber kann ich euch natürlich nicht vorschreiben, wem ihr eure Stimme gebt und ich würde euch nie in der Ausübung eures Wahlrechts behindern.»

Unternehmen durch Redefreiheit geschützt

Wie verschiedene Leser bald herausfanden, ähnelt das E-Mail im Wortlaut einem Kettenbrief, der schon vor den Kongresswahlen 2008 zirkulierte. Der Löwenanteil der 6000 Zeichen handelt von den Opfern, die ein Unternehmer bringen muss und von denen einfache Angestellte nichts ahnen. Siegel gab gegenüber «Gawker» unumwunden zu, abgeschrieben zu haben. Dennoch: «Es ist die Wahrheit und regt die Angestellten zum Nachdenken an, wenn sie zur Wahlurne gehen.»

Die für seine Argumentation zentrale Behauptung, weitere vier Jahre Obama seien schlecht fürs Geschäft, hat er allerdings vor kurzem selbst disqualifiziert: Gegenüber Reuters prahlte er im Juli, Westgate Resorts sei «noch nie so profitabel» gewesen. So schlimm können die ersten vier Jahre unter Obama also nicht gewesen sein.

Unlautere Wähler-Beeinflussung stellt Siegels Verhalten nach amerikanischem Recht nicht dar. Seit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs 2010 dürfen US-Unternehmen nicht nur beliebig grosse Summen in Abstimmungen investieren, sondern auch offen für einen Kandidaten werben. Ein Verbot würde das von der Verfassung garantierte Recht auf freie Meinungsäusserung verletzen, das seit 2010 neben Personen auch für Unternehmen gilt.

Auch in der Schweiz möglich

Wer ähnliches in der Schweiz für undenkbar hält, irrt sich: «Solange keine direkte Beeinflussung einer Stimmabgabe vorliegt, können auch hier Unternehmen Wahlempfehlungen abgeben», erklärt Thomas Fleiner, emeritierter Staatsrechtsprofessor der Universität Freiburg, auf Anfrage. Selbst die Androhung eines Stellenabbaus wäre zulässig, wenn plausibel aufgezeigt wird, dass ein bestimmter Wahlausgang das wirtschaftliche Umfeld des Unternehmens signifikant verschlechtern würde. Da in der Schweiz Spenden an Parteien und Abstimmungskomitees nicht offengelegt werden müssen, können Unternehmen zudem politische Vorhaben anonym mit Geldmitteln unterstützen.

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