Österreich führt heute das Burkaverbot ein

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Kontrollen am FlughafenÖsterreich führt heute das Burkaverbot ein

Mit vermehrten Kontrollen wollen die Behörden auf dem Flughafen Wien das neue Verhüllungsverbot durchsetzen. Frauen mit Burka oder Nikab drohen Bussen.

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Was ab 1. Oktober in Österreich erlaubt ist und was nicht: Informationsblatt der Behörden. (29. September 2017)

Was ab 1. Oktober in Österreich erlaubt ist und was nicht: Informationsblatt der Behörden. (29. September 2017)

AFP/Joe Klamar

In Österreich ist es seit Sonntag Pflicht, sein Gesicht zu zeigen. Das am 1. Oktober in Kraft getretene Verhüllungsverbot betrifft verschleierte Frauen ebenso wie jene, die aus Angst vor Keimen und Smog eine Atemschutzmaske tragen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Busse.

Mit Schwerpunktkontrollen auf dem Flughafen Wien und einigen Ermahnungen begleitete die Polizei in Österreich den ersten Tag des neuen Gesichtsverhüllungsverbots. Nach Angaben der Behörden gab es bis zum Sonntagnachmittag keinen Anlass, gesetzlich mögliche Strafen von bis zu 150 Euro auszusprechen.

Die ganz wenigen Fluggäste, die mit Atemschutzmasken auf dem Flughafen angetroffen worden seien, hätten anstandslos die Maske abgenommen, sagte ein Polizeisprecher. Auch in dem bei arabischen Touristen besonders beliebten Zell am See im Salzburgerland gab es nach einem ersten Überblick keine Probleme. Unter den in der Sommersaison Zehntausenden Gästen aus dem arabischen Raum sind Trägerinnen der nun verbotenen Burka oder des Gesichtsschleiers Nikab in der klaren Minderheit.

Nicht sofort strafen

Die Polizei hatte im Vorfeld angekündigt, sie wolle das neue Gesetz mit Fingerspitzengefühl umsetzen und erst einmal informieren und ermahnen. Wer dann allerdings die Gesichtsverhüllung nicht ablege, müsse unter Umständen mit auf den Polizeiposten kommen.

Die rot-schwarze Koalition hatte das Gesetz aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des offenen gesellschaftlichen Miteinanders beschlossen. Es ist nicht ausdrücklich gegen bestimmte muslimische Bekleidungssitten gerichtet, sondern spricht allgemein davon, dass die Gesichtszüge vom Kinn bis zum Haaransatz in der Öffentlichkeit erkennbar sein müssen.

Insofern gilt es auch für Atemschutzmasken, die ohne ärztliches Attest umgebunden werden, sowie für Clownsmasken ausserhalb der närrischen Zeit. Eine Broschüre informiert auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch.

Jetzt erst recht?

Unter Musliminnen ist das Gesetz auf Unverständnis gestossen. «Wir haben zwar keine Sympathie für den Gesichtsschleier, aber wir sind trotzdem entschieden gegen ein Verbot», befand die Frauenbeauftragte der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Carla Amina Baghajati. Das Verbot sei kontraproduktiv gerade auch für Fragen der Integration. Sie befürchtet unter Moslems eine Jetzt-Erst-Recht-Stimmung.

Das Verbot tritt zwei Wochen vor den österreichischen Parlamentswahlen in Kraft. Einer der Favoriten, ÖVP-Chef Sebastian Kurz, war als Integrationsminister massgeblich am Zustandekommen des Verhüllungsverbots beteiligt. Auch die SPÖ verteidigte ihre Zustimmung.

Kritik gab es aus der Opposition, von Frauen- und Menschenrechtsaktivisten sowie von Religionsvertretern. In der Tourismusbranche sieht man das Verbot zwiespältig. Wiens Tourismusdirektor Norbert Kettner ist wenig erfreut über das Untersagen von Atemschutzmasken. Sie würden vor allem bei gesundheitlichen Problemen getragen. «Dass ein Akt der Rücksichtnahme sanktioniert werden soll, ist tatsächlich eine Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat», so Kettner.

Der Gemeindepräsident von Zell am See, Peter Padourek, glaubt nicht an negative Folgen für die vom Tourismus lebende Gemeinde. Das zeigten Erfahrungen in anderen Ländern.

Die Schweiz stimmt darüber ab

Frankreich und Belgien kennen ein Burkaverbot bereits seit 2011. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in zwei Urteilen festgestellt, dass das Verbot rechtens ist. In Bulgarien gibt es ein Verbot seit 2016. In den Niederlanden gilt ebenfalls seit 2016 ein Teilverbot, nämlich für Spitäler, Schulen und im öffentlichen Nahverkehr. In der Schweiz ist eine Initiative für ein nationales Verbot der Vollverschleierung hängig. Im Tessin gilt ein solches bereits. Auch in St. Gallen beschloss das Parlament ein Verbot. (chk/sda)

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