Hitzige DebatteFrankreich bewilligt ein Sterbehilfegesetz light
Das französische Parlament erlaubt in einem Kompromiss die Betäubung todkranker Patienten. Die aktive Sterbehilfe bleibt weiter verboten.

Sozialisten und Konservative einigen sich: Das französische Parlament. (27. Januar 2016)
AFP/Joel SagetIn Frankreich soll die Betäubung todkranker Patienten bis zu ihrem Ableben künftig erlaubt sein. Das Unterhaus in Paris billigte am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz, am Abend folgte der Senat. Aktive Sterbehilfe ist indes weiter verboten.
Dem neuen Gesetz war eine jahrelange hitzige Debatte über das Thema vorausgegangen. Am Ende einigten sich Abgeordnete der regierenden Sozialisten und die der Konservativen auf einen Kompromisstext.
Das neue Regelwerk erlaubt es Patienten, eine sogenannte terminale Sedierung einzufordern, also ein Recht auf «tiefe, kontinuierliche Betäubung, die eine Bewusstseinsänderung bis zum Tod» nach sich zieht. Gestattet ist dies allerdings nur, wenn bei deren Zustand von einem raschen Tod auszugehen sei.
Mediziner für aktive Sterbehilfe
Ärzte dürfen lebenserhaltende Massnahmen dann einstellen, etwa künstliche Flüssigkeitszufuhr oder Ernährung. Da bei der Methode Betroffene jedoch unter Umständen über mehrere Wochen bis zum Eintreten des Todes sediert werden könnten, führen einige Mediziner ins Feld, dass aktive Sterbehilfe möglicherweise humaner sei.
Das Gesetz gilt auch für jene Patienten, die ihren Willen nicht länger kundtun können. Zuvor sind jedoch Absprachen mit deren Familienangehörigen nötig. (chk/dapd)