Frankreich geht Freiern an den Kragen

Aktualisiert

Neues ProstitutionsgesetzFrankreich geht Freiern an den Kragen

Das französische Parlament hat ein Gesetz zur Bekämpfung von Prostitution verabschiedet. Neu werden Freier bestraft und Prostituierte als Opfer betrachtet.

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Die französische Nationalversammlung hat zum vierten Mal über ein neues Prostitutionsgesetz abgestimmt. Sein Kernstück: die Bestrafung der Freier und die Entkriminalisierung der Prostituierten.

Das Gesetz, über das im Parlament seit zweieinhalb Jahren gestritten wird, sieht vier Änderungen vor:

• Geldstrafen von bis zu 1500 Euro und «Aufklärungslektionen gegen käuflichen Sex» für Freier. Im Wiederholungsfall sind 3750 Euro fällig.

• Die Prostituierten sollen als «Opfer» gehandelt und straffrei gestellt werden. Die Neuregelung schafft damit ein vom damaligen Innenminister Nicolas Sarkozy im Jahr 2003 erlassenes Gesetz ab, das die Prostituierten wegen «passiven Kundenfangs» unter Strafe stellte.

• Ausstiegswillige Sexarbeiterinnen haben Anrecht auf Schutz und Hilfe vom Staat – unter anderem auf finanzielle Unterstützung. Dafür soll ein Fonds von 4,8 Millionen Euro eingerichtet werden.

• Ausländische Prostituierte erhalten Aufenthaltsbewilligungen über mindestens sechs Monate, wenn sie den Ausstieg aus einem Menschenhandelsring wagen.

Ein langes Hin und Her

Eigentlich steht der Gesetzesentwurf seit dem 4. Dezember 2013. Damals hatte die Nationalversammlung mit 268 zu 138 Stimmen dafür gestimmt, künftig die Freier strafbar zu machen. Doch dann boykottierte die konservative Mehrheit im Senat die Reform und schickte den Entwurf zurück an die Nationalversammlung für eine neue Lesung.

Zwischen Juni 2015 und März dieses Jahres kam es zu zwei weiteren Lesungen des Gesetzes, weil die Senatoren die zentralen Punkte des Textes immer wieder kippten. «Diesmal haben wir es endlich», sagte der sozialistische Abgeordnete Guy Geoffroy jetzt gegenüber «20 Minutes» erfreut. Die Mitglieder der Nationalversammlung hatten diesmal das «letzte Wort».

Andere Länder, andere Strafen

Mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird Frankreich nach Schweden, Norwegen, Grossbritannien und Island das fünfte europäische Land, das die Freier statt der Prostitutierten bestraft.

Künftig sollen auch in Deutschland Kunden mit Freiheitsentzug bestraft werden, wenn sie Sex bei einer Zwangsprostituierten kaufen. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur strafrechtlichen Verfolgung von Zwangsprostitution beschlossen, schreibt «Spiegel Online». Freier müssen mit Haftstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Zuhältern drohen bis zu zehn Jahre Haft, wenn sie die Hilflosigkeit von Frauen ausnutzen oder sie durch Gewalt zur Ausübung der Prostitution zwingen.

Sehr liberale Gesetze in der Schweiz

Die Schweiz ist von dem noch Lichtjahre entfernt: Hierzulande sind sexuelle Dienstleistung und Konsum von bezahltem Sex legal, solange die Frauen über 18 Jahre alt sind. Frauen ab 16, die sich aus freien Stücken prostituieren, machen sich dadurch zwar nicht strafbar, ihre Freier dagegen schon. Ebenso machen sich Zuhälter und Bordelle strafbar, die Minderjährige beschäftigen. Ähnlich sieht es in Italien aus: Dort sind zwar Bordelle verboten, Strassen- und Wohnungprostitution sind jedoch erlaubt.

Die Niederlande haben eine ähnlich liberale Prostitutionsgesetzgebung wie die Schweiz. Insbesondere in Grossstädten gelten Rotlichtviertel und die sogenannten Koberfenster auch als Touristenattraktionen.

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