Burkas künftig unerwünscht

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TessinBurkas künftig unerwünscht

Es ist definitiv: Das Tessiner Stimmvolk hat für ein Verschleierungsverbot auf öffentlichen Plätzen gestimmt. Das Gesetz stellt somit das Tragen von Burkas unter Strafe.

Als erster Kanton der Schweiz will das Tessin das Tragen von Gesichtsschleiern in der Öffentlichkeit verbieten. Das Stimmvolk hat einer Initiative für ein Verhüllungsverbot in der Verfassung mit 65,4 Prozent klar zugestimmt.

63'494 Stimmberechtigte sagten Ja, 32'377 lehnten das Volksbegehren des politischen Einzelkämpfers Giorgio Ghiringhelli der Bürgerpartei «Il Guastafeste ab. Der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament fand zwar auch eine Mehrheit (58'085 Ja zu 33'783 Nein), unterlag aber in der Stichfrage der Initiative. Die Stimmbeteiligung lag bei 46,03 Prozent.

Frauen soll es damit im Tessin in Zukunft verboten sein, in Burka (Ganzkörperschleier) oder Niqab (Gesichtsschleier) auf die Strasse zu gehen. Der Kanton folgt damit den Verhüllungsverboten , wie sie in Frankreich und Belgien gelten. Konkrete Folgen hat dies kaum: Vollständig verschleierte Frauen sind im Tessin so gut wie nie zu sehen.

Der Initiativtext, der in die Verfassung integriert werden soll, spricht allerdings nicht explizit von Burka und Niqab. Allgemein verweist er darauf, dass das Verhüllen oder Verbergen des Gesichts auf öffentlichen Strassen, Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt sei. Religiöse Einrichtungen werden davon ausgenommen.

Regierung wollte vermummte Fans ins Visier nehmen

Zudem soll niemand eine andere Person aufgrund ihres Geschlechts dazu zwingen, ihr Gesicht zu verhüllen. Inwieweit Ausnahmen definiert werden - beispielsweise bei Schutzkleidung - soll gesondert in einem Gesetz festgelegt werden. Dass sich die Initiative aber gezielt gegen religiöse Verschleierungen richtet, machte Ghiringhelli in seiner Kampagne von Beginn an deutlich.

Die Tessiner Regierung sah zwar keinen Anlass für ein Burkaverbot, erachtete aber ein allgemeines Verhüllungsverbot im Hinblick auf die Sicherheit bei Sportveranstaltungen und Demonstrationen dennoch als sinnvoll. Mit dem Gegenvorschlag hätte statt der Verfassung das Gesetz über die öffentliche Ordnung geändert werden sollte.

Das Tessiner Parlament unterstützte den Gegenvorschlag. Das Stimmvolk gab dennoch der Vorlage von Giorgio Ghiringhelli den Vorzug. Dies verleiht dem Anliegen mehr Nachdruck: Wenn das Verhüllungsverbot erst einmal in der Verfassung verankert ist, kann es nur durch eine Volksabstimmung wieder gekippt werden. Vorbehalten bleibt aber die Zustimmung der eidgenössischen Räte zur Verfassungsänderung.

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