Europäischer GerichtshofKopftuchverbot in Firmen kann zulässig sein
Arbeitgeber können womöglich bald europaweit Mitarbeiterinnen verbieten, bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen.

Ein Verbot sei in bestimmten Fällen gerechtfertigt: Eine Schülerin mit einem Kopftuch beim Schreiben. (Archivbild)
Keystone/Georgios KefalasIn der Europäischen Union kann ein Arbeitgeber seinen Angestellten das Tragen eines Kopftuches verbieten, wenn es als religiöses Zeichen verwendet wird. Zu diesem Schluss kommt die Generalanwältin vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Die Stellungnahme der Generalanwältin Juliane Kokott wurde am Dienstag veröffentlicht. In den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter der Einschätzung der Generalanwälte.
Nach Ansicht Kokotts liegt keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion vor, wenn einer Arbeitnehmerin muslimischen Glaubens verboten wird, am Arbeitsplatz ein islamisches Kopftuch zu tragen.
Das Verbot könne dann gelten, wenn der Betrieb allgemeine Regeln aufgestellt habe, in denen das Zeigen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen am Arbeitsplatz untersagt würden. Das Verbot dürfe aber nicht auf Vorurteilen gegenüber einer oder mehreren Religionen oder religiösen Überzeugungen beruhen. Zudem müsse das zuständige Gericht die Verhältnismässigkeit prüfen.
Wegen Kopftuch gekündigt
«Während aber ein Arbeitnehmer sein Geschlecht, seine Hautfarbe, seine ethnische Herkunft, seine sexuelle Ausrichtung, sein Alter oder seine Behinderung nicht 'an der Garderobe abgeben' könne, sobald er die Räumlichkeiten seines Arbeitgebers betrete, könne ihm bezüglich seiner Religionsausübung am Arbeitsplatz eine gewisse Zurückhaltung zugemutet werden», hiess es in der Zusammenfassung des EuGH zu Kokotts Einschätzung.
Im vorliegenden Fall wurde der Rezeptionistin einer Sicherheitsfirma in Belgien gekündigt, weil sie nach dreijähriger Tätigkeit in dem Betrieb künftig mit einem islamischen Kopftuch zu Arbeit kommen wollte. (Az: C-157/15) Die Frau klagte daraufhin erfolglos auf Schadensersatz und zog schliesslich vor den EuGH. (nag/sda)