Deutsche Gerichte wenden teils Scharia an

Aktualisiert

Islamisches RechtDeutsche Gerichte wenden teils Scharia an

Deutsche Richter widersprechen Bundeskanzlerin Angela Merkel: Sie berufen sich in bestimmten Bereichen seit Jahren auf die Scharia.

Die zweite Kammer des deutschen Verfassungsgerichts.

Die zweite Kammer des deutschen Verfassungsgerichts.

Die Scharia wird in Deutschland nach Aussage von Rechtsexperten, anders als von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dargestellt, in bestimmten Bereichen angewendet. «Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren», sagte der Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln, Hilmar Krüger, dem Nachrichtenmagazin «Der Spiegel». Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung.

So würden Jordanier in Deutschland nach jordanischem Recht verheiratet und geschieden. Selbst Frauen, die in ihrem Herkunftsland rechtmässig eine polygame Ehe eingegangen seien, könnten in Deutschland Ansprüche geltend machen wie Unterhaltszahlungen, vom Ehemann erworbene Ansprüche auf Sozialleistungen und einen Teil des Erbes.

Laut «Spiegel» berufen sich deutsche Richter immer wieder auf die Scharia. So habe das Bundessozialgericht vor einigen Jahren die Klage einer Marokkanerin mit dem Verweis auf islamisches Recht abgelehnt. Die Witwe hatte sich geweigert, die Rente ihres Mannes mit der Zweitfrau zu teilen.

Das Nebeneinander von Rechtsvorstellungen sei «Ausdruck der Globalisierung», sagte der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe dem Nachrichtenmagazin. Das deutsche Recht lasse anders als etwa das kanadische auch ausländische Rechtsnormen gelten, solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen. Zwangsehen oder Steinigungen seien daher in Deutschland verboten. (dapd)

Scharia

Die Scharia ist das unabänderliche islamische Recht, das auf dem Koran und damit auf Gottes Wort beruht. Es unterscheidet zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen und weist Frauen einen unterschiedlichen Rechtsstatus zu, der sie in der Regel benachteiligt.

Die Scharia bedroht eine Reihe von verbotenen Handlungen mit Körperstrafen («Hadd-Strafen»): Dazu zählen Alkoholgenuss, Unzucht, die falsche Bezichtigung der Unzucht, Diebstahl, Geschlechtsverkehr zwischen Männern und der Abfall vom Islam.

Für Ehebruch (Unzucht) bei volljährigen Frauen, die verheiratet sind oder waren, sieht der Koran lebenslangen Hausarrest oder einen von Gott geschaffenen «Ausweg» vor. Dieser Ausweg ist in der Rechtspraxis die Steinigung. Unzucht muss allerdings von vier männlichen Zeugen bestätigt werden, was praktisch ein Geständnis notwendig macht.

Deine Meinung zählt