Erdogan scheitert mit Klage gegen Böhmermann

Aktualisiert

SchmähgedichtErdogan scheitert mit Klage gegen Böhmermann

Erneute Abfuhr für den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan: Die Generalstaatsanwaltschaft lehnt seine Klage gegen den Satiriker Jan Böhmermann als unbegründet ab.

Schmähgedicht über Erdogan bleibt teilweise verboten: Der Satiriker Jan Böhmermann im November 2016 in seinem Kölner Studio.
Die Mainzer Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wurden zurecht eingestellt, urteilt die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz: Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan, hier bei einer Rede vor Richtern und Staatsanwälten in Ankara. (12. Oktober 2016)
Strafbare Handlungen nicht nachzuweisen: Das Verfahren gegen Jan Böhmermann wird eingestellt. Diesen Entscheid machte die Staatsanwaltschaft Mainz am 4. Oktober 2016 publik.
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Schmähgedicht über Erdogan bleibt teilweise verboten: Der Satiriker Jan Böhmermann im November 2016 in seinem Kölner Studio.

Keystone/Oliver Berg

Erfolg für ZDF-Moderator Jan Böhmermann: Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat heute die Beschwerde des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen der Einstellung der Mainzer Ermittlungen gegen den TV-Satiriker als unbegründet zurückgewiesen.

Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht «Schmähkritik» Ende März in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen. Darin hatte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht, aber darauf hingewiesen, dass dieses auch in Deutschland nicht erlaubt sei. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte aber die Ermittlungen wegen Beleidigung nach Paragraf 185 und 103 ein.

Zivilrechtliche Aufarbeitung

Ganz ausgestanden ist die Angelegenheit für Böhmermann noch nicht. Zum einen muss das Schmähgedicht noch zivilrechtlich aufgearbeitet werden. Da geht es im November in Hamburg vor Gericht weiter. Dabei will Erdogan erreichen, dass der gesamte Text verboten wird.

Zum anderen übt Böhmermanns Anwalt Christian Schertz nun heftige Kritik an der deutschen Kanzlerin Angela Merkel. Diese habe das Gedicht pauschal als «bewusst verletzend» bewertet. Damit habe sie Böhmermann öffentlich vorverurteilt. (sda)

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