Frankreichs Burka-Verbot für rechtens erklärt

Aktualisiert

Kein GrundrechtFrankreichs Burka-Verbot für rechtens erklärt

Entscheidung in Strassburg: Das in Frankreich geltende Burka-Verbot ist laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zulässig.

Das in Frankreich geltende Burka-Verbot ist laut Strassburg gesetzeskonform.

Das in Frankreich geltende Burka-Verbot ist laut Strassburg gesetzeskonform.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar, urteilten die Richter am Dienstag in Strassburg.

Es sei «legitim», wenn der Staat mit solchen Massnahmen die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle.

Klage gegen Gesetz

Gegen das im April 2011 in Kraft getretene Gesetz hatte eine junge französische Muslimin geklagt. Sie sah mehrere ihrer in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte verletzt, unter anderem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens.

In Frankreich droht seit dem Jahr 2011 jeder Frau eine Geldbusse von 150 Euro, die auf der Strasse und auf anderen öffentlichen Plätzen den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Nikab trägt. Das Gesetz richtet sich allerdings nicht explizit gegen Burka und Nikab, sondern gegen jede Art der Vermummung in der Öffentlichkeit. Im Nachbarland Belgien gilt ebenfalls seit dem Jahr 2011 ein Burka-Verbot.

Zur Infografik » (sda)

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