Für Todesstrafe zu dick - Häftling stellt Antrag

Aktualisiert

Veurteilter Ronald PostFür Todesstrafe zu dick - Häftling stellt Antrag

Der verurteilte Mörder Ronald Post wiegt 220 Kilogramm. Wegen seines Übergewichts hat der Todeskandidat jetzt den Stopp seiner Hinrichtung beantragt.

Nicht zu dick zu töten, aber zu sterben: Ronald Post.

Nicht zu dick zu töten, aber zu sterben: Ronald Post.

Wegen seines Übergewichts will in den USA der zum Tode verurteilte Mörder Ronald Post gerichtlich den Stopp seiner für Januar geplanten Hinrichtung erreichen.

Aufgrund seiner Fettleibigkeit – Post wiegt 220 Kilo – könne ihm keine Giftspritze gesetzt werden, hiess es in seinem Antrag. Tatsächlich seien an den Armen des Mannes keine Venen erreichbar und auch die Beine nicht für eine Injektion geeignet, befand ein vom Gericht bestellter Arzt im US-Staat Ohio am Donnerstag (Ortszeit).

Der Arzt verwies darauf, dass in der Vergangenheit Bluttests bei dem mehr als 180 Kilogramm schweren Mann nur mit grossen Schwierigkeiten durchgeführt werden konnten. Selbst dieses stelle keine Garantie für das erfolgreiche Setzen einer Todesspritze dar. Das Gericht hat noch nicht über den Antrag entschieden.

Das Gewicht eines Todeskandidaten ist immer wieder ein Thema bei Hinrichtungen in den USA. 2008 wiesen Gerichte beispielsweise einen ähnlichen Antrag ab: Der 1,70 Meter grosse Doppelmörder Richard Cooey wog 121 Kilogramm und wurde am 14. Oktober 2008 hingerichtet.

2007 brauchten die Henker in Ohio fast zwei Stunden, um eine Vene für den tödlichen Medikamentencocktail bei Christopher Newton zu finden, der 120 Kilogramm wog. Eine Sprecherin des Gefängnisses erklärte damals, Grund für die Probleme sei das Gewicht des Häftlings gewesen.

Zu fett, um zu hängen

Und im US-Staat Washington bestätigte ein Richter 1994 zwar die Todesstrafe gegen Mitchell Rupe, stimmte aber dessen Einwand zu, dass er mit einem Gewicht von 181 Kilogramm zu schwer sei, um gehängt zu werden.

Es bestehe die Gefahr, dass er dabei enthauptet werde. Rupe hatte argumentiert, dass das eine grausame und ungewöhnliche Strafe wäre, die laut Verfassung verboten ist. Rupe wurde schliesslich zu einer lebenslangen Haft verurteilt und starb 2006 im Gefängnis. (dapd)

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