Verbrechen gegen die MenschlichkeitPutin kündigt Statut des Haager Strafgerichts
Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichts äusserte sich am Montag nicht im Sinne Russlands. Nun widerruft Moskau seine Anerkennung des Gerichts.
Russland zieht seine Unterschrift unter das Gründungsstatut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag zurück. Die Regierung in Moskau kündigte heute an, die Unterschrift unter das Gründungsstatut des Gerichtshofs zurückzuziehen. Dies geschehe auf Anordnung von Präsident Wladimir Putin, erklärte das russische Aussenministerium.
Russland hatte das sogenannte Römische Statut im Jahr 2000 unterschrieben, den Vertrag bislang aber nicht ratifiziert. Zur Begründung dafür, die Unterschrift nun rückgängig zu machen, hiess es, der zur Verfolgung von Kriegsverbrechen eingerichtete Gerichtshof werde den Hoffnungen der internationalen Gemeinschaft nicht gerecht. Das Gericht sei ausserdem «nicht wirklich unabhängig».
Ukraine und Krim-Besetzung
Hintergrund des Rückzugs Russlands dürfte eine Einschätzung des Strafgerichtshofs zum Ukraine-Konflikt sein. Am Montag hatte die ICC-Chefanklägerin Fatou Bensouda erklärt, die russische Besetzung der Halbinsel Krim und die Kämpfe in der Ostukraine seit 2014 deuteten auf einen bewaffneten internationalen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine hin.
Ausserdem stimmte das Menschenrechtskomitee der UN-Generalversammlung am Dienstag einer Resolution zu, in der Russlands «temporäre Besetzung der Krim» verurteilt wurde. Trotz vieler Hinweise auf die Präsenz russischer Soldaten dementiert Moskau aber ein militärisches Eingreifen in der Ostukraine.
Rückzug afrikanischer Staaten
Russland hatte die Halbinsel Krim im März 2014 von der Ukraine annektiert. Das Vorgehen führte zu scharfer Kritik und Sanktionen seitens des Westens. In der Ostukraine brach im April desselben Jahres ein prorussischer Aufstand aus, der von Moskau unterstützt wurde.
Zuletzt hatten mehrere afrikanische Länder ihren Rückzug vom IStGH in Den Haag angekündigt, darunter Gambia und Südafrika. Einige afrikanische Staaten werfen dem Gerichtshof eine «postkoloniale» Voreingenommenheit gegenüber Politikern des Kontinents vor. (rub/sda/ap)