Richter legen Böhmermann Maulkorb an

Aktualisiert

Erdogan triumphiertRichter legen Böhmermann Maulkorb an

Strittige Passagen der Schmähkritik am türkischen Präsidenten Erdogan darf Jan Böhmermann weiterhin nicht wiederholen. Der Satiriker will das Urteil anfechten.

von
sep
Schmähgedicht über Erdogan bleibt teilweise verboten: Der Satiriker Jan Böhmermann im November 2016 in seinem Kölner Studio.
Die Mainzer Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wurden zurecht eingestellt, urteilt die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz: Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan, hier bei einer Rede vor Richtern und Staatsanwälten in Ankara. (12. Oktober 2016)
Strafbare Handlungen nicht nachzuweisen: Das Verfahren gegen Jan Böhmermann wird eingestellt. Diesen Entscheid machte die Staatsanwaltschaft Mainz am 4. Oktober 2016 publik.
1 / 14

Schmähgedicht über Erdogan bleibt teilweise verboten: Der Satiriker Jan Böhmermann im November 2016 in seinem Kölner Studio.

Keystone/Oliver Berg

Der TV-Satiriker Jan Böhmermann darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan weiterhin nicht mehr veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab heute einer Klage Erdogans damit in Teilen statt.

Böhmermann will das Urteil anfechten. «Wie bereits angekündigt, werden wir gegen dieses Urteil Berufung einlegen», erklärte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz. Das Hamburger Landgericht habe die Kunstfreiheit bei seinem Beschluss erneut «nicht hinreichend berücksichtigt».

Es bleibe Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuelle Bezug und sonstigen Schmähungen zu wiederholen, entschied das Gericht heute. Sonstige harmlose Passagen sind laut der Entscheidung weiter nicht verboten.

Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

Kontroverse um Genehmigung der Ermittlungen

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Erdogan hatte per Unterlassungsklage erreichen wollen, dass das Gedicht nicht mehr öffentlich vorgetragen werden darf. Dagegen wehrte sich Böhmermann.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung stellte die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober ein. Für politische Kontroversen hatte zuvor gesorgt, dass die Bundesregierung die strafrechtlichen Ermittlungen genehmigt hatte. (sep/afp)

Deine Meinung zählt