Schreiber hatte Konten in der Schweiz

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WaffenlobbyistSchreiber hatte Konten in der Schweiz

In Deutschland hat der neue Prozess gegen den Ex-Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber begonnen. Dieser soll auch Schmiergeldkonten in der Schweiz eröffnet haben.

Ex-Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber muss sich vor Gericht verantworten.

Ex-Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber muss sich vor Gericht verantworten.

Vor dem Augsburger Landgericht ist am Montag der neue Prozess gegen den Ex-Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber gestartet. Er soll ein umfassendes Geflecht an Schmiergeldkonten geführt haben, darunter in der Schweiz.

Nach nur einer Stunde war die Verhandlung gegen die Schlüsselfigur der CDU-Parteispendenaffäre schon wieder vorbei: Wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidigung gegen die drei Richterinnen wurde sie auf kommenden Freitag, 21. September vertagt. Dann soll eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag fallen.

Aus Sicht von Schreibers Anwälten liessen die jetzigen Richterinnen bereits vor Prozessbeginn durchblicken, den 78-Jährigen zu einer höheren Haftstrafe verurteilen zu wollen.

Das Landgericht hatte ihn 2010 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass er von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte.

Er habe in diesem Zeitraum rund 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von Panzern des Typs «Fuchs» nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht versteuert.

Zwei Konten beim Bankverein in Zürich

Nach Auffassung der deutschen Justiz drehte sich das Verschleierungssystem Schreibers um zwei Konten beim damaligen Schweizer Bankverein in Zürich.

Das eine hatte die Kontonummer 18679 - Inhaber Karlheinz Schreiber, Vollmacht: Ehefrau Barbara Schreiber. Das andere firmierte unter der Nummer 47252 - Inhaber Karlheinz Schreiber, Vollmacht: Sohn Andreas Schreiber.

Diese beiden Konten dienten von 1988 bis 1993 der Durchschleusung von millionenschweren Provisionszahlungen über Scheinfirmen in Panama und Liechtenstein in die Schweiz, vorbei an der Steuer.

Sowohl Schreiber als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil von 2010 erfolgreich Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren zurück nach Augsburg.

Kanada oder Deutschland

Das dortige Gericht untersucht nun, ob Schreiber während der Tatzeit in Kanada lebte oder in Deutschland. Er wurde nach jahrelangen juristischen Verfahren im August 2009 von Kanada ausgeliefert, wohin er vor der deutschen Justiz geflüchtet war.

Aus Sicht seiner Anwälte sind die kanadischen Behörden zuständig für die Steuerhinterziehung. Da sie nie in dieser Richtung ermittelt hätten, seien die Taten verjährt.

Auch die Staatsanwaltschaft war mit ihrem Einspruch erfolgreich - deshalb geht es erneut um den Vorwurf der Bestechung des früheren Staatssekretärs im Verteidigungsministerium, Ludwig-Holger Pfahls. Geprüft wird, ob dieser Fall tatsächlich verjährt ist, wie es die Richter 2010 angenommen hatten.

Schreiber sitzt derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht im Gefängnis, sondern lebt unter Hausarrest im oberbayerischen Kaufering. Mit einem schnellen Prozessende ist nicht zu rechnen. Insgesamt sind allein bis Mitte November zwölf Verhandlungstage angesetzt. (sda)

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