Schweden erlaubt öffentliches Onanieren

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RichterspruchSchweden erlaubt öffentliches Onanieren

Wer sich in Schweden in aller Öffentlichkeit selbst befriedigt, begeht kein Vergehen. Das ist die Meinung eines Richters im schwedischen Distrikt Södertörn.

kmo
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Ein 65-Jähriger hat sich diesen Juni am Drevviken-Strand in der schwedischen Hauptstadt Stockholm genüsslich selbst befriedigt - und zwar in aller Öffentlichkeit. Umgehend hatte der Mann eine Anklage wegen sexuellen Übergriffs am Hals.

Jetzt kam das – überraschende – Urteil: «Nicht schuldig!», verkündete der Richter am Amtsgericht Södertörn und erklärte sogleich, dass sich ein Übergriff gegen eine bestimmte Person richten müsse. Und das war beim schwedischen Onan nicht der Fall, dieser hatte sich höchstens an die Umgebung gerichtet.

«Aus diesem Urteil können wir schliessen, dass es legal ist, am Strand zu onanieren», kommentierte Staatsanwalt Oloof Vrethammer laut der «Huffington Post» das Urteil. Er wird es nicht weiterziehen. Damit dürfte der Angeklagte vollends befriedigt sein: Er kommt nicht hinter schwedische Gardinen.

Rauch blasen ist strafbar

Was in unzähligen Schwarzweissfilmen noch die ultimative erotische Anmache eines Vamps war, steht in Deutschland nun unter Strafe: jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht zu blasen. Das Amtsgericht Erfurt hat am Dienstag eine 25-Jährige freigesprochen, die einem Mann ein Glas an den Kopf geworfen hatte. Zuvor hatte ihr der Mann Rauch ins Gesicht geblasen, weil sie ihn aufforderte, das Rauchverbot in der Disco einzuhalten. Der Glaswurf war laut Richter glasklare Notwehr.

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