Jacke kaputt gereinigt – zahlt die Wäscherei?

Aktualisiert

Lieber Phil GeldJacke kaputt gereinigt – zahlt die Wäscherei?

Christian (32) hat seine Winterjacke in die Wäscherei gebracht. Doch die Jacke ist in der Reinigung unansehnlich geworden. Muss die Firma für den Schaden haften?

Damit die Wäscherei für ein kaputt gereinigtes Kleidungsstück haftet, braucht es einiges.

Damit die Wäscherei für ein kaputt gereinigtes Kleidungsstück haftet, braucht es einiges.

Lieber Phil Geld

Ich habe meine teure Winterjacke zur Trockenreinigung gebracht. Zwei Wochen später bekam ich eine mit Wasserflecken übersäte Jacke zurück. Die Wäscherei bot mir an, sie erneut zu reinigen. Zwei Monate später, nachdem ich mehrmals nachgehakt hatte, teilte sie mir mit, dass der Schaden wegen Mängel am Stoff entstanden sei. Ich solle mich an den Produzenten in Kanada wenden. Und überhaupt hätten nicht sie das Kleidungsstück selbst gereinigt, sondern eine Drittfirma. Habe ich wirklich nicht mehr Rechte?

Lieber Christian

Deine Reinigungsfirma hat zwar gut reagiert und dir angeboten, das nicht zufriedenstellende Ergebnis nochmals zu behandeln. Richtig professionell wäre diese Reaktion allerdings dann gewesen, wenn man dir gleich einen Zeitrahmen für diese zweite Reinigung bekannt gegeben hätte.

Überhaupt hat diese Reinigungsfirma Verbesserungspotenzial, was die Kommunikation betrifft. Der Hinweis, dass deine Jacke einer Drittfirma zur Reinigung überlassen wurde, ist ein lausiger Versuch, den schwarzen Peter weiterzugeben. Grundsätzlich haftet die erste Firma, der die Jacke anvertraut wurde.

Der Reiniger verlässt sich in der Regel auf die Angaben bzw. die Waschanleitung auf der Etikette. Fehlt sie, wird er nach bestem Wissen eine Behandlung durchführen. Wurde ein Textil sachgemäss behandelt (wie auf der Etikette angegeben), kann ein Schaden tatsächlich am Material liegen oder aber auch an der Nutzung (etwa der Abrieb eines Schutzfilms durch das Tragen einer Handtasche).

Die Wäscherei haftet nur, wenn sie das Textilstück nicht sachgemäss behandelt hat. Wie soll aber ein Laie feststellen, ob an seinem kaputt gereinigten Kleidungsstück fachmännisch gearbeitet wurde?

Dafür kannst dich bei der paritätischem Schadenerledigungsstelle (PSE) melden. Hinter dieser Stelle stehen unter anderem das Konsumentenforum (kf) und der Verband Textilpflege Schweiz. Diese Stelle ist kein Gericht. Sie wird erst aktiv, wenn der Kunde und der Textilpfleger ihre je eigene Darstellung zusammen mit dem fraglichen Kleidungsstück einschicken.

Gratis arbeitet diese Stelle auch nicht. Der Konsument muss 100 Franken vorschiessen. Erhält er Recht, bekommt er den Betrag zurück. Leider sind die Textilreinigungen nicht verpflichtet, einen Schadenfall durch die PSE beurteilen zu lassen. Verweigert sich ein Reinigungsinstitut einer Beurteilung durch das PSE, bleibt nur der teure Rechtsweg.

Rein statistisch sind deine Chancen, beim PSE Recht zu bekommen, leider kleiner als fifty-fifty: Nur bei jedem dritten untersuchten Schadenfall kommen die Experten zum Schluss, dass eine unsachgemässe Behandlung vorliegt. In einem Drittel der Fälle wird der Schaden auf Mängel des Kleidungsstücks zurückgeführt. Das letzte Drittel der Schadenfälle haben schliesslich die Konsumenten selbst zu verantworten, weil sie beispielsweise die Textilien zuerst selbst unsachgemäss behandelten. Konkrete Fallbeispiele aus der Praxis des PSE – unter anderem auch ein Fall zum Thema Wasserflecken - findest du auf der Website des Textilverbandes.

Freundlich grüsst

Phil Geld

E-Mail: phil.geld@20minuten.ch

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