Fremdes Auto auf meinem Parkplatz – was tun?

Aktualisiert

Lieber Phil GeldFremdes Auto auf meinem Parkplatz – was tun?

Johannes ist Mitbesitzer einer Wohnliegenschaft mit Parkplätzen, die für Fremde gut zugänglich sind. Wie können sich die Eigentümer gegen unbefugte Parker wehren?

Es ist frustrierend, wenn Falschparker einem den eigenen, rechtmässigen Parkplatz wegschnappen.

Es ist frustrierend, wenn Falschparker einem den eigenen, rechtmässigen Parkplatz wegschnappen.

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Lieber Phil Geld

Zu unserer Liegenschaft gehören zwölf klar gekennzeichnete Parkplätze auf privatem Boden. Darauf wird aber von Fremden wild geparkt. Die Polizei sagt, dass sie nur bei «amtlich bewilligtem Parkplatzverbot» eingreifen könne. Wie können wir uns wehren?

Lieber Johannes

Parkplatzbesitzer haben relativ kurze Spiesse. Die rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen Parksünder auf privatem Grund zu wehren, sind unbefriedigend und können sogar ins Geld gehen. Die einfachste, günstigste und wirkungsvollste Selbsthilfe ist die Absperrung der Parkplätze mit einer Kette, einem Seil oder einem Pfosten.

Grundsätzlich ist es zulässig, das falsch geparkte Auto abschleppen zu lassen – allerdings erst nach einer Verwarnung. Rechtlich handelt es sich um eine erlaubte Selbsthilfe gemäss Art. 52 des Obligationenrechts (OR). Allerdings musst du dem Abschleppdienst die Kosten vorschiessen und darfst dann darauf hoffen, dass der Falschparker die Auslagen freiwillig erstattet. Tut er es nicht, bleibt dir der Gerichtsweg oder die Betreibung. Die Anweisung an den Abschleppdienst, das Fahrzeug nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten wieder herauszugeben, wäre unzulässig.

Eine weitere Möglichkeit, sich gegen das unerlaubte Abstellen von Fahrzeugen zu wehren, ist die Beantragung eines amtlichen beziehungsweise richterlichen Parkverbots. Ein solches Verfahren sowie das Beschaffen und Aufstellen der erforderlichen Verbotstafeln mit der Bussandrohung kostet laut Schätzung des Zürcher Hauseigentümerverbands 1000 bis 3000 Franken. Immerhin haben die Besitzer oder Mieter dann das Recht, Falschparker anzuzeigen.

Für die Bestrafung einer Person, welche gegen das Verbot verstossen hat, muss der Eigentümer oder Mieter bei der Polizei einen schriftlichen Strafantrag stellen, der auch noch fotografisch zu dokumentieren ist. Derjenige, der die Anzeige erstattet, kann keine Entschädigung für seinen Aufwand geltend machen. Das Bussgeld und die Verfahrenskosten fallen an den Staat. Das richterliche Verbot ist also eine teure und aufwändige Massnahme. Definitiv abzuraten ist von der Blockierung des fremden Fahrzeugs in allen Formen. Selbst wer einfach mit dem eigenen Auto jenes des Falschparkers zuparkt, riskiert eine Strafanzeige wegen Nötigung. Einschliesslich der Gerichts- und Anwaltskosten kann eine Blockieraktion schnell mehrere tausend Franken kosten.

Die Polizei wegen Falschparkern auf dem privaten Grundstück aufzubieten, bringt übrigens auch nichts. Sie darf selbst dann keine Busse verteilen oder das Abschleppen veranlassen, wenn der Parkplatz durch ein richterliches Verbot geschützt ist.

Freundlich grüsst

Phil Geld

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