«Ich will keine Kirchensteuer bezahlen»

Aktualisiert

LIEBER PHIL GELD«Ich will keine Kirchensteuer bezahlen»

Vitus (38) ist zwar nie aus der Kirche ausgetreten, hat aber beim Wechsel in eine andere Gemeinde angegeben, konfessionslos zu sein. Riskiert er eine Betreibung?

1
0
0
Heute geht einfach still aus der Kirche davon stehlen nicht mehr.

Heute geht einfach still aus der Kirche davon stehlen nicht mehr.

Colourbox

Lieber Phil Geld

Ich habe beim Umzug in eine neue Gemeinde bei der Einwohnerkontrolle angegeben, konfessionslos zu sein. Offiziell bin ich aber nie aus der Kirche ausgetreten. Können die mich nun betreiben?

Lieber Vitus

Mit der Abmeldung auf der Gemeindeverwaltung hast du automatisch auch die entsprechende Kirchgemeinde verlassen. Weil du bei der Anmeldung in der neuen Wohngemeinde die Frage nach der Kirchenmitgliedschaft auf dem Anmeldeformular mit konfessionsfrei beantwortet hast, wurdest du bei dieser Gelegenheit nicht als Kirchenmitglied registriert. Noch vor wenigen Jahren wärest du auf diese Weise auch durch die Maschen der Kirchensteuer gefallen. Man nannte das den «stillen Kirchenaustritt».

Seit Anfang 2008 funktioniert der «stille Kirchenaustritt» aber nicht mehr. Das damals in Kraft getretene Registerharmonisierungsgesetz verpflichtet die Kantone, dafür zu sorgen, dass die «Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen oder auf andere Weise vom Kanton anerkannten Religionsgemeinschaft» an die neue Wohngemeinde weitergemeldet wird. Dieser Informationsaustausch zwischen den Kantonen erfolgt durch die Steuerbehörden. Falls du nicht gerade direkt aus dem Ausland zugezogen bist, musst du also damit rechnen, dass deine Gemeinde das schon bald merkt und dich deswegen kontaktiert.

Wer keine Kirchensteuer bezahlen will, muss seiner Kirchgemeinde schriftlich mitteilen, dass er per sofort aus der Kirche austritt. Eine Begründung braucht es nicht. Falls im Schreiben noch das Taufdatum angegeben wird, erleichtert das der Kirchgemeinde die Arbeit. Eine Kopie des eingeschriebenen Briefs ist der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde zu schicken. Die Kirchgemeinde bestätigt den Austritt schriftlich.

Beim Kirchenaustritt gibt es übrigens noch zwei Sonderfälle: Der Kanton Wallis verlangt, dass die Katholiken ihren Austrittsbeschluss jener Kirchgemeinde melden, in der sie getauft wurden. Im Kanton St.Gallen muss man das Austrittsschreiben an die Kirchgemeinde zuerst von der Einwohnergemeinde amtlich beglaubigen lassen.

Ein Kirchenaustritt ist administrativ ein einfacher und unkomplizierter Vorgang. Falls jemand dennoch Unterstützung braucht, erhält er bei den Freidenkern gratis Hilfe. Auf ihrer Homepage findet man neben einer Anleitung auch Vorlagen für den Austrittsbrief.

Freundlich grüsst

Phil Geld

E-MAIL: phil.geld@20minuten.ch

Ihre Frage an Phil Geld

Nutzen auch Sie unseren Ratgeberservice rund ums Geld: Phil Geld beantwortet Fragen zu den Themen Konsum, Arbeit, Wohnen, Versicherungen und Finanzanlagen. Setzen Sie uns ebenso über Missstände ins Bild und teilen Sie uns mit, was Sie besonders ärgert. Sie können Ihre Frage senden an phil.geld@20minuten.ch oder

dieses Formular verwenden (siehe auch Button oben rechts). Die Altersangabe hilft uns, die Tipps noch konkreter auf Ihre Situation zu beziehen. Interessante Anfragen und die entsprechenden Antworten publizieren wir unter geändertem Vornamen in dieser Rubrik. Wir bitten um Verständnis, dass nicht jede Frage beantwortet werden kann.

Deine Meinung zählt

1
0
0