Anna Göldi bleibt Hexe
Der Glarner Regierungsrat bleibt hart. Die als Hexe verbrannte Anna Göldi wird nicht offiziell rehabilitiert. Immerhin: Sie gilt inzwischen offiziell als unschuldig.
Anna Göldi war nach einem schon damals höchst umstrittenen Prozess am 13. Juni 1782 in Glarus geköpft worden. Sie war die letzte Frau, die in Europa als Hexe hingerichtet wurde.
Ihr Schicksal wurde in verschiedenen Büchern und einem Film verarbeitet. Am 22. September wird zudem in Mollis das Anna-Göldi-Museum eröffnet.
Trotzdem beantragt der Glarner Regierungsrat jetzt dem Parlament, die Motion zur Rehabilitation abzulehnen und schlägt stattdessen eine wissenschaftliche Arbeit über den Fall vor.
Die Verantwortung für die Geschichte einer einstigen Lebensgemeinschaft könne nicht übernommen werden, wie dies die Motion fordere, argumentiert der Regierungsrat gemäss Mitteilung vom Dienstag. Setze man allerdings rehabilitieren mit «für unschuldig erklären» gleich, wie dies die Motion tue, so sei diese Forderung erfüllt.
Der Regierungsrat habe nämlich das damalige Urteil als Fehlurteil bezeichnet und damit Anna Göldi für unschuldig erklärt. Zur Forderung, der Fall Anna Göldi müsse «mit der nötigen Würde abgeschlossen» werden, schreibt der Regierungsrat: «Das Schicksal der Anna Göldi wird nicht abgeschlossen werden können.» Das sei auch richtig so, bleibe damit doch die Mahnung bestehen.
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat die Ablehnung der Motion vor. Er solle aber allenfalls die nötigen Aufträge erteilen, welche die Erstellung einer «wissenschaftlich gesicherten Darstellung des Falles der Anna Göldi» erlauben. (sda)
Anna Göldi stammte aus armen Verhältnissen und arbeitete als Dienstmagd. Sie gebar zwei Kinder; das erste starb kurz nach der Geburt. Anna Göldi wurde darauf wegen Kindsmord verurteilt und bestraft. Später arbeitete sie als Magd bei dem Glarner Arzt, Ratsherrn, Richter und Regierungsrat Johann Jakob Tschudi aus einer der reichsten und einflussreichsten Familien des protestantischen Kantons Glarus. Hier soll sie dann mehrmals in die Milch einer der Töchter Tschudis Stecknadeln gezaubert haben. Ausserdem soll die Tochter nach Aussagen von Angehörigen der Familie Tschudi mehrfach Nägel gespuckt haben. Wegen Verzauberung der Tschudi-Tochter wurde Anna Göldi daraufhin der Hexerei beschuldigt und angeklagt. In dem anschliessenden Gerichtsprozess gab Göldi unter Folter zu, die Kräfte des Teufels zu nutzen. Der Glarner Rat verurteilte sie am 13. Juni 1782 zum Tod durch das Schwert. Das Urteil wurde umgehend vollstreckt. Es sorgte trotz Pressezensur in der Schweiz und in Deutschland für Aufruhr und wurde als Justizmord bezeichnet. In der Urteilssprechung wurde der Vorwurf der Hexerei vermieden und die Gerichtsakten vernichtet; sie wurde als Giftmörderin hingerichtet. Nach Auswertung bisher unbekannter Quellen kommt der Journalist Walter Hauser zu dem Schluss, dass Anna Göldi vermutlich ein Verhältnis mit ihrem Dienstherren Johann Jakob Tschudi hatte und von diesem möglicherweise auch vergewaltigt wurde. Weil überführte Ehebrecher als unfähig galten, ein politisches Amt zu bekleiden, beschloss Tschudi wahrscheinlich, Anna Göldi zu beseitigen, und initiierte den Hexenprozess, der mit Göldis Hinrichtung endete. Quelle: Wikipedia
Anna Göldi stammte aus armen Verhältnissen und arbeitete als Dienstmagd. Sie gebar zwei Kinder; das erste starb kurz nach der Geburt. Anna Göldi wurde darauf wegen Kindsmord verurteilt und bestraft. Später arbeitete sie als Magd bei dem Glarner Arzt, Ratsherrn, Richter und Regierungsrat Johann Jakob Tschudi aus einer der reichsten und einflussreichsten Familien des protestantischen Kantons Glarus. Hier soll sie dann mehrmals in die Milch einer der Töchter Tschudis Stecknadeln gezaubert haben. Ausserdem soll die Tochter nach Aussagen von Angehörigen der Familie Tschudi mehrfach Nägel gespuckt haben. Wegen Verzauberung der Tschudi-Tochter wurde Anna Göldi daraufhin der Hexerei beschuldigt und angeklagt. In dem anschliessenden Gerichtsprozess gab Göldi unter Folter zu, die Kräfte des Teufels zu nutzen. Der Glarner Rat verurteilte sie am 13. Juni 1782 zum Tod durch das Schwert. Das Urteil wurde umgehend vollstreckt. Es sorgte trotz Pressezensur in der Schweiz und in Deutschland für Aufruhr und wurde als Justizmord bezeichnet. In der Urteilssprechung wurde der Vorwurf der Hexerei vermieden und die Gerichtsakten vernichtet; sie wurde als Giftmörderin hingerichtet. Nach Auswertung bisher unbekannter Quellen kommt der Journalist Walter Hauser zu dem Schluss, dass Anna Göldi vermutlich ein Verhältnis mit ihrem Dienstherren Johann Jakob Tschudi hatte und von diesem möglicherweise auch vergewaltigt wurde. Weil überführte Ehebrecher als unfähig galten, ein politisches Amt zu bekleiden, beschloss Tschudi wahrscheinlich, Anna Göldi zu beseitigen, und initiierte den Hexenprozess, der mit Göldis Hinrichtung endete. Quelle: Wikipedia
Anna Göldi stammte aus armen Verhältnissen und arbeitete als Dienstmagd. Sie gebar zwei Kinder; das erste starb kurz nach der Geburt. Anna Göldi wurde darauf wegen Kindsmord verurteilt und bestraft. Später arbeitete sie als Magd bei dem Glarner Arzt, Ratsherrn, Richter und Regierungsrat Johann Jakob Tschudi aus einer der reichsten und einflussreichsten Familien des protestantischen Kantons Glarus. Hier soll sie dann mehrmals in die Milch einer der Töchter Tschudis Stecknadeln gezaubert haben. Ausserdem soll die Tochter nach Aussagen von Angehörigen der Familie Tschudi mehrfach Nägel gespuckt haben. Wegen Verzauberung der Tschudi-Tochter wurde Anna Göldi daraufhin der Hexerei beschuldigt und angeklagt. In dem anschliessenden Gerichtsprozess gab Göldi unter Folter zu, die Kräfte des Teufels zu nutzen. Der Glarner Rat verurteilte sie am 13. Juni 1782 zum Tod durch das Schwert. Das Urteil wurde umgehend vollstreckt. Es sorgte trotz Pressezensur in der Schweiz und in Deutschland für Aufruhr und wurde als Justizmord bezeichnet. In der Urteilssprechung wurde der Vorwurf der Hexerei vermieden und die Gerichtsakten vernichtet; sie wurde als Giftmörderin hingerichtet. Nach Auswertung bisher unbekannter Quellen kommt der Journalist Walter Hauser zu dem Schluss, dass Anna Göldi vermutlich ein Verhältnis mit ihrem Dienstherren Johann Jakob Tschudi hatte und von diesem möglicherweise auch vergewaltigt wurde. Weil überführte Ehebrecher als unfähig galten, ein politisches Amt zu bekleiden, beschloss Tschudi wahrscheinlich, Anna Göldi zu beseitigen, und initiierte den Hexenprozess, der mit Göldis Hinrichtung endete. Quelle: Wikipedia
Anna Göldi stammte aus armen Verhältnissen und arbeitete als Dienstmagd. Sie gebar zwei Kinder; das erste starb kurz nach der Geburt. Anna Göldi wurde darauf wegen Kindsmord verurteilt und bestraft. Später arbeitete sie als Magd bei dem Glarner Arzt, Ratsherrn, Richter und Regierungsrat Johann Jakob Tschudi aus einer der reichsten und einflussreichsten Familien des protestantischen Kantons Glarus. Hier soll sie dann mehrmals in die Milch einer der Töchter Tschudis Stecknadeln gezaubert haben. Ausserdem soll die Tochter nach Aussagen von Angehörigen der Familie Tschudi mehrfach Nägel gespuckt haben. Wegen Verzauberung der Tschudi-Tochter wurde Anna Göldi daraufhin der Hexerei beschuldigt und angeklagt. In dem anschliessenden Gerichtsprozess gab Göldi unter Folter zu, die Kräfte des Teufels zu nutzen. Der Glarner Rat verurteilte sie am 13. Juni 1782 zum Tod durch das Schwert. Das Urteil wurde umgehend vollstreckt. Es sorgte trotz Pressezensur in der Schweiz und in Deutschland für Aufruhr und wurde als Justizmord bezeichnet. In der Urteilssprechung wurde der Vorwurf der Hexerei vermieden und die Gerichtsakten vernichtet; sie wurde als Giftmörderin hingerichtet. Nach Auswertung bisher unbekannter Quellen kommt der Journalist Walter Hauser zu dem Schluss, dass Anna Göldi vermutlich ein Verhältnis mit ihrem Dienstherren Johann Jakob Tschudi hatte und von diesem möglicherweise auch vergewaltigt wurde. Weil überführte Ehebrecher als unfähig galten, ein politisches Amt zu bekleiden, beschloss Tschudi wahrscheinlich, Anna Göldi zu beseitigen, und initiierte den Hexenprozess, der mit Göldis Hinrichtung endete. Quelle: Wikipedia
Anna Göldi stammte aus armen Verhältnissen und arbeitete als Dienstmagd. Sie gebar zwei Kinder; das erste starb kurz nach der Geburt. Anna Göldi wurde darauf wegen Kindsmord verurteilt und bestraft. Später arbeitete sie als Magd bei dem Glarner Arzt, Ratsherrn, Richter und Regierungsrat Johann Jakob Tschudi aus einer der reichsten und einflussreichsten Familien des protestantischen Kantons Glarus. Hier soll sie dann mehrmals in die Milch einer der Töchter Tschudis Stecknadeln gezaubert haben. Ausserdem soll die Tochter nach Aussagen von Angehörigen der Familie Tschudi mehrfach Nägel gespuckt haben. Wegen Verzauberung der Tschudi-Tochter wurde Anna Göldi daraufhin der Hexerei beschuldigt und angeklagt. In dem anschliessenden Gerichtsprozess gab Göldi unter Folter zu, die Kräfte des Teufels zu nutzen. Der Glarner Rat verurteilte sie am 13. Juni 1782 zum Tod durch das Schwert. Das Urteil wurde umgehend vollstreckt. Es sorgte trotz Pressezensur in der Schweiz und in Deutschland für Aufruhr und wurde als Justizmord bezeichnet. In der Urteilssprechung wurde der Vorwurf der Hexerei vermieden und die Gerichtsakten vernichtet; sie wurde als Giftmörderin hingerichtet. Nach Auswertung bisher unbekannter Quellen kommt der Journalist Walter Hauser zu dem Schluss, dass Anna Göldi vermutlich ein Verhältnis mit ihrem Dienstherren Johann Jakob Tschudi hatte und von diesem möglicherweise auch vergewaltigt wurde. Weil überführte Ehebrecher als unfähig galten, ein politisches Amt zu bekleiden, beschloss Tschudi wahrscheinlich, Anna Göldi zu beseitigen, und initiierte den Hexenprozess, der mit Göldis Hinrichtung endete. Quelle: Wikipedia
Anna Göldi stammte aus armen Verhältnissen und arbeitete als Dienstmagd. Sie gebar zwei Kinder; das erste starb kurz nach der Geburt. Anna Göldi wurde darauf wegen Kindsmord verurteilt und bestraft. Später arbeitete sie als Magd bei dem Glarner Arzt, Ratsherrn, Richter und Regierungsrat Johann Jakob Tschudi aus einer der reichsten und einflussreichsten Familien des protestantischen Kantons Glarus. Hier soll sie dann mehrmals in die Milch einer der Töchter Tschudis Stecknadeln gezaubert haben. Ausserdem soll die Tochter nach Aussagen von Angehörigen der Familie Tschudi mehrfach Nägel gespuckt haben. Wegen Verzauberung der Tschudi-Tochter wurde Anna Göldi daraufhin der Hexerei beschuldigt und angeklagt. In dem anschliessenden Gerichtsprozess gab Göldi unter Folter zu, die Kräfte des Teufels zu nutzen. Der Glarner Rat verurteilte sie am 13. Juni 1782 zum Tod durch das Schwert. Das Urteil wurde umgehend vollstreckt. Es sorgte trotz Pressezensur in der Schweiz und in Deutschland für Aufruhr und wurde als Justizmord bezeichnet. In der Urteilssprechung wurde der Vorwurf der Hexerei vermieden und die Gerichtsakten vernichtet; sie wurde als Giftmörderin hingerichtet. Nach Auswertung bisher unbekannter Quellen kommt der Journalist Walter Hauser zu dem Schluss, dass Anna Göldi vermutlich ein Verhältnis mit ihrem Dienstherren Johann Jakob Tschudi hatte und von diesem möglicherweise auch vergewaltigt wurde. Weil überführte Ehebrecher als unfähig galten, ein politisches Amt zu bekleiden, beschloss Tschudi wahrscheinlich, Anna Göldi zu beseitigen, und initiierte den Hexenprozess, der mit Göldis Hinrichtung endete. Quelle: Wikipedia
Anna Göldi stammte aus armen Verhältnissen und arbeitete als Dienstmagd. Sie gebar zwei Kinder; das erste starb kurz nach der Geburt. Anna Göldi wurde darauf wegen Kindsmord verurteilt und bestraft. Später arbeitete sie als Magd bei dem Glarner Arzt, Ratsherrn, Richter und Regierungsrat Johann Jakob Tschudi aus einer der reichsten und einflussreichsten Familien des protestantischen Kantons Glarus. Hier soll sie dann mehrmals in die Milch einer der Töchter Tschudis Stecknadeln gezaubert haben. Ausserdem soll die Tochter nach Aussagen von Angehörigen der Familie Tschudi mehrfach Nägel gespuckt haben. Wegen Verzauberung der Tschudi-Tochter wurde Anna Göldi daraufhin der Hexerei beschuldigt und angeklagt. In dem anschliessenden Gerichtsprozess gab Göldi unter Folter zu, die Kräfte des Teufels zu nutzen. Der Glarner Rat verurteilte sie am 13. Juni 1782 zum Tod durch das Schwert. Das Urteil wurde umgehend vollstreckt. Es sorgte trotz Pressezensur in der Schweiz und in Deutschland für Aufruhr und wurde als Justizmord bezeichnet. In der Urteilssprechung wurde der Vorwurf der Hexerei vermieden und die Gerichtsakten vernichtet; sie wurde als Giftmörderin hingerichtet. Nach Auswertung bisher unbekannter Quellen kommt der Journalist Walter Hauser zu dem Schluss, dass Anna Göldi vermutlich ein Verhältnis mit ihrem Dienstherren Johann Jakob Tschudi hatte und von diesem möglicherweise auch vergewaltigt wurde. Weil überführte Ehebrecher als unfähig galten, ein politisches Amt zu bekleiden, beschloss Tschudi wahrscheinlich, Anna Göldi zu beseitigen, und initiierte den Hexenprozess, der mit Göldis Hinrichtung endete. Quelle: Wikipedia