Kein Verkaufsverbot für iPad-Rivalen

Aktualisiert

Samsung im AufwindKein Verkaufsverbot für iPad-Rivalen

Apple will vor Gericht ein europaweites Verkaufsverbot für das überarbeitete Galaxy-Tablet erwirken. Doch die zuständige deutsche Richterin winkt ab.

Das Landsgericht Düsseldorf hat am Donnerstag zum Patentstreit zwischen Apple und Samsung Stellung genommen.

Das Landsgericht Düsseldorf hat am Donnerstag zum Patentstreit zwischen Apple und Samsung Stellung genommen.

Weihnachtsgeschenk für Samsung: Es sieht nicht nach einem EU-weiten Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N aus. Der südkoreanische Elektronikkonzern kann darauf hoffen, Apples iPad auch in Zukunft Konkurrenz zu machen. Zwar versuchte Apple am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Landgericht, den Vertrieb des Gerätes mit einer einstweiligen Verfügung untersagen zu lassen. In einer vorläufigen Einschätzung sah die zuständige Kammer aber keinen Grund für ein Verkaufsverbot. Ihre endgültige Entscheidung wollen die Richter allerdings erst am 9. Februar verkünden.

Für das Vorgängermodell Galaxy Tab 10.1 gilt ein solches Verkaufsverbot in Deutschland. Nun wollte der amerikanische Computerkonzern auch das Nachfolgemodell verbieten lassen. Und zwar europaweit. Denn Samsung hat unter der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1N eine optisch leicht veränderte Version auf den Markt gebracht. Nach Ansicht von Apple ist diese dem iPad aber immer noch zu ähnlich.

Gericht sieht keine Herkunftstäuschung

Die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann nahm heute gegenüber den Medien Stellung. Samsung habe sich durch die Überarbeitung des Vorgängermodells «Galaxy Tab 10.1» soweit von Apples geschütztem iPad-Design entfernt, dass es keinen Grund mehr für ein Verkaufsverbot gebe. Auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gebe es keinen Anlass für einen Verkaufsstopp.

Das Düsseldorfer Gericht hatte vor einigen Monaten den Verkauf des «Galaxy Tab 10.1» in Deutschland untersagt, weil das Design die Schutzrechte des Apple-Konzerns verletze. Die Richterin bescheinigte nun Samsung, bei der Überarbeitung wesentliche Bedenken des Gerichts aufgegriffen zu haben. Die deutlich breitere Gestaltung der Geräteseiten und deutlich erkennbare Lautsprecherschlitze auf der Vorderseite sorgten für eine ausreichende gestalterische Abgrenzung vom durchgehend schlichten Apple-Design.

Auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht neige die Kammer bislang eher dazu, den Anspruch von Apple auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu verneinen, sagte die Richterin. So könne etwa von einer Herkunftstäuschung wohl nicht die Rede sein. «Die Kammer ist sicher, dass Apple und Samsung besser bekannt sind als der Bundespräsident oder die Bundeskanzlerin.»

Wechselseitige Klagen

Im Streit um die Marktanteile bei den lukrativen Smartphones und Tablet-PCs überziehen sich Apple und Samsung derzeit weltweit wechselseitig mit Prozessen. Dabei geht es nicht nur um Plagiatsvorwürfe, sondern auch um Patentrechtsverletzungen.

Apple hatte mit der Entwicklung des iPhones und des iPads in den vergangenen Jahren zunächst den Smartphone-Markt und dann den Markt für flache Kleincomputer revolutioniert. Seitdem bemühen sich die Konkurrenten, den Vorsprung der Kalifornier einzuholen, während Apple seine führende Position nicht nur durch Neuentwicklungen, sondern auch durch zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen zu verteidigen sucht. (dapd)

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