Apple vs. SamsungiPad-Rivale darf weiter verkauft werden
Im Tablet-Streit mit Apple hat Samsung einen Teilerfolg erzielt. Das Galaxy Tab 10.1.N bleibt europaweit im Handel, doch für das kleinere Galaxy Tab 7.7 gilt neu ein Verkaufsverbot.

Die Richter mussten die Verwechslungsgefahr zwischen dem iPad und den Galaxy Tabs beurteilen.
Apple hat im Rechtsstreit mit seinem südkoreanischen Konkurrenten Samsung eine Niederlage einstecken müssen. Der US-Konzern scheiterte vor einem Gericht in Düsseldorf mit dem Versuch, ein Verkaufsverbot für den Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 N von Samsung durchzusetzen.
Nach Auffassung des US-Unternehmens ahmt das Samsung-Tablet das iPad von Apple nach. Die Richter sahen jedoch keine Verwechslungsgefahr. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied daher am Dienstag, dass Samsung das Galaxy Tab 10.1 N europaweit vertreiben darf.
Verkaufsverbot für Galaxy Tab 7.7
Apple hat jedoch einen Teilerfolg errungen. Denn das Gericht untersagt Samsung den europaweiten Vertrieb des Galaxy Tab 7.7 und gibt damit dem US-Konzern recht. Das Oberlandesgericht hat entschieden, das bereits vom Landgericht Düsseldorf verhängte europaweite Vertriebsverbot auf die koreanische Muttergesellschaft von Samsung auszuweiten. Das Landgericht hatte lediglich ein europaweites Vertriebsverbot für das Galaxy 7.7 für die deutsche Tochtergesellschaft von Samsung erlassen.
Der juristische Streit vor dem Düsseldorfer Gericht ist Teil einer langwierigen weltweiten Auseinandersetzung der beiden Konzerne. Im Streit um die Marktanteile bei den lukrativen Smartphones und Tablet-PCs überziehen sich Apple und Samsung derzeit weltweit wechselseitig mit Prozessen.
Update 14.45 Uhr
Wie Samsung Schweiz auf Anfrage von 20 Minuten Online erklärt, gilt das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 7.7 auch in der Schweiz. «Wir selbst dürfen momentan keine weiteren Geräte an unsere Distributoren ausliefern», sagte eine Sprecherin des Unternehmens. Die Endkunden seien von der einstweiligen Verfügung aber - zumindest vorerst - nicht betroffen. Grund: Alle Geräte, die bereits in den Verkaufsregalen liegen, dürfen weiterhin verkauft werden.
Update 25. Juli
Laut Mitteilung von Samsung soll die Schweiz nun doch nicht vom Verkaufsverbot betroffen sein: «Uns liegt das schriftliche Urteil nun vor und nach rechtlichen Abklärungen steht fest, dass das Verkaufsverbot für die Schweiz nicht gilt, sondern nur für den Europäischen Raum.» (dsc/sda)
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