«Ein Versehen? Das erstaunt uns»

Aktualisiert

Daten-Skandal«Ein Versehen? Das erstaunt uns»

Google hat heimlich private Daten aus ungesicherten WLAN-Netzen abgefangen. Der eidgenössische Datenschützer bezweifelt, dass dies unwillentlich geschah.

Manuel Bühlmann
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Manuel Bühlmann
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür.

Am späten Freitagabend beichtete Google in einem Blog-Post, dass bei Foto-Fahrten mit Street-View-Fahrzeugen auch E-Mails und angesteuerte Internetseiten aus ungesicherten WLAN-Netzen abgegriffen worden seien (20 Minuten Online berichtete). Laut Google soll dies unabsichtlich geschehen sein. Noch Ende April hatte der Suchmaschinenriese versichert, dass lediglich die MAC-Adressen und Namen (SSID) der Funknetze gespeichert werden. 20 Minuten Online wollte von Hanspeter Thür, dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, wissen, wie er zu Googles öffentlicher Entschuldigung steht und ob er rechtliche Schritte einleiten wird.

Sind Sie über Googles Beichte erstaunt?

Hanspeter Thür: Uns erstaunt, dass Google diese Daten aus Versehen gesammelt haben soll. Schliesslich handelt es sich hier um ein bedeutendes internationales Unternehmen mit unzähligen hoch qualifizierten Fachleuten, denen eine solche Panne eigentlich nicht unterlaufen sollte.

Hat sich Google durch das Eindringen in private Datennetze strafbar gemacht?

Das Strafgesetz (Art. 143 bis) verbietet zwar das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, doch nur wenn dessen Betreiber besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Es dürfte für die Betreiber der von Google aufgezeichneten WLAN-Netze wohl relativ schwierig werden, dies nachzuweisen.

Werden Sie erneut Klage einreichen?

Wir stehen in Verbindung mit den Datenschutzbehörden Europas und werden anhand der Informationen, die wir von diesen erhalten, beurteilen können, ob und wie wir vorgehen werden.

Bruno Baeriswyl, Präsident der Vereinigung der Schweizer Datenschutzbeauftragten, fordert strengere Kontrollen. Wie könnten diese konkret aussehen?

Meiner Meinung nach sollten die Anbieter von Produkten und Diensten, welche die Persönlichkeitsrechte gefährden können, im Voraus nachweisen, dass der Persönlichkeitsschutz respektiert wird. Diese Idee habe ich vor einiger Zeit in der Rechtskommission des Nationalrats eingebracht.

Insbesondere sollten die Dienstleistungen von Beginn an so eingestellt sein, dass ein maximaler Schutz gewährt wird. Heute ist es jedoch häufig so, dass derjenige, der mehr Privacy will, von sich aus tätig werden muss. Dazu muss er sich durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen mühen, welche sich zudem immer wieder ändern können. Das ist für den User eine Zumutung, mit den heutigen gesetzlichen Regeln aber konform.

Ist Google für Sie noch vertrauenswürdig?

Die Frage des Vertrauens stellt sich aufgrund der Vorfälle der letzten Zeit tatsächlich.

In den vergangenen Wochen wollten Sie abklären, ob die Erfassung von WLAN-Netzwerken legal ist. Haben Sie inzwischen eine Antwort darauf gefunden?

Das Erfassen und Auflisten von LAN-Sendestellen, die eigentlich von jedermann empfangen werden können, ist nicht das eigentliche Problem. Problematisch ist vielmehr, wenn Google Daten aufzeichnet, die darüber versendet wurden. Wir werden den Fall nun in Zusammenarbeit mit den europäischen Datenschutzbehörden genauer abklären.

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