Jetzt kommts zum Showdown mit Google

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Thür vs. Street ViewJetzt kommts zum Showdown mit Google

Verletzt Street View die Persönlichkeitsrechte? Am Donnerstag muss sich der Suchmaschinen-Betreiber vor Gericht verantworten. Geklagt hat der oberste Datenschützer.

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Der Schweizer Datenschützer Hanspeter Thür zieht Google wegen des Street-View-Dienstes vor Gericht. (Fotomontage 20 Minuten Online, Bilder: Keystone)

Der Schweizer Datenschützer Hanspeter Thür zieht Google wegen des Street-View-Dienstes vor Gericht. (Fotomontage 20 Minuten Online, Bilder: Keystone)

Der juristische Showdown rückt näher, die verfeindeten Parteien gehen in Stellung. So ist eine kurzfristige Medieneinladung von Google Schweiz für kommenden Dienstag zu verstehen. Bei Kaffee und Gipfeli wird der Datenschutzverantwortliche des Internet-Konzerns, Peter Fleischer, über «die aktuelle Lage von Street View in der Schweiz» orientieren.

Street View in der Schweiz - ein brisantes Thema. Bis auf Weiteres gilt die Regelung, dass Google zwar Kamerafahrten unternehmen darf, darüber aber mindestens eine Woche im Voraus informiert. Auf der Google-Website gibt das Unternehmen jeweils bekannt, wo die Fahrzeuge unterwegs sind. Ausserdem dürfen die neuen Bilder nicht in Street View verwendet werden. Noch nicht.

Anwälte plädieren

Das Aufschaltverbot und die öffentliche Ankündigung der Fahrten gehen auf eine Vereinbarung zurück, die Google mit dem Eidgenössischen Datenschützer Hanspeter Thür Ende 2009 getroffen hat. Die Vereinbarung gilt, bis die Richter über eine Klage des Datenschützers gegen Google entschieden haben.

Am nächsten Donnerstag, 10 Uhr, ist es so weit. Dann tagt in Bern das Bundesverwaltungsgericht. An der öffentlichen Verhandlung werden die Anwälte beider Seiten ihre Argumente vortragen. Die Urteilsverkündung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid könnte noch viel Zeit vergehen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann an die nächste Instanz, ans Bundesgericht, weitergezogen werden.

Forderungen des Datenschützers

Im Rahmen seiner Klage stellt der Datenschützer folgende Forderungen (PDF), die nun vom Gericht geklärt werden müssen:

1. Google soll sicherstellen, dass die Veröffentlichung der Bilder in Street View nur erfolgt, wenn Gesichter und Autokennzeichen vollständig unkenntlich gemacht worden sind.

2. Google soll die Anonymität von Personen im Bereich von sensiblen Einrichtungen gewährleisten, «insbesondere vor Frauenhäusern, Altersheimen, Gefängnissen, Schulen, Sozialbehörden, Vormundschaftsbehörden, Gerichten und Spitälern».

3. Google soll sicherstellen, dass der Privatbereich (umfriedete Höfe, Gärten usw.) nicht auf Bildträger aufgenommen wird und die bereits aufgenommenen Bilder aus dem Privatbereich der betroffenen Personen aus Street View entfernt werden.

4. Google soll sicherstellen, dass die von Privatstrassen aus gemachten Aufnahmen aus Street View entfernt werden, sofern keine Einwilligung für die Aufnahmen vorliegt.

5. Google soll mindestens eine Woche im Voraus informieren, in welchen Städten und Dörfern in der darauf folgenden Woche Aufnahmen getätigt werden.

6. Google soll eine Woche vor Aufschaltung aufs Netz informieren, welche Dörfer und Städte aufgeschaltet werden.

Google reduziert Fehlerquote

Der Datenschutzbeauftragte von Google hatte bereits 2009 gegenüber 20 Minuten Online erklärt, es könne keine 100-prozentige Garantie geben, dass nicht auch künftig unverwischte Bilder in Street View gefunden werden: «Die verwendete Filtertechnologie ist lernfähig und wird immer besser. Eine Analyse hat ergeben, dass der Filter zurzeit bei etwa 98 Prozent der Bilder greift.» Google arbeite mit Hochdruck daran, die Fehlerquote weiter zu verkleinern. Der Persönlichkeitsschutz verlange keine Perfektion, es gehe um das Verhältnis. «Aus diesem Grund sind wir davon überzeugt, dass ein Gericht zu unseren Gunsten entscheiden würde», sagte der Google-Datenschutzbeauftragte.

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