TV.CenterrGratis fernsehen mit dem Google-Handy
Ein Rapperswiler Student hat alle abgehängt. Er hat die erste TV-App für Android-Geräte geschrieben und dafür Zattoo angezapft. Das Unternehmen sieht es gelassen.
Quelle: Corsin Camichel
«Was uns Android kostet, ist nicht der Rede wert», sagte Googles Finanzchef Patrick Pichette kürzlich in einer Telefonkonferenz mit Analysten. Das liege vor allem daran, dass Google die Hardware nicht selbst baut. Ein anderer Grund könnte sein, dass der Suchmaschinist keinen derartig rigiden Aufnahmeprozess für seinen Android Market hat wie Apple für seinen App Store: Anwendungen werden von Google nicht kontrolliert, bevor sie hochgeladen werden. Das geschieht nur, wenn sie jemand meldet.
Diesen Umstand hat auch Corsin Camichel ausgenutzt. Der Informatikstudent aus Rapperswil hat mit TV.Centerr eine Applikation hochgeladen, mit der man gratis Fernsehen auf Adobe Flash 10.1 unterstützenden Geräten mit Android 2.2 (Froyo) schauen kann. Google hat die neueste Version des Betriebssystems offiziell erst für das Nexus One freigegeben, weitere Geräte werden bald folgen. Trotz dieser Einschränkung wurde TV.Centerr bereits rund 1300 Mal heruntergeladen. Zwar haben Blick, Zattoo, Tages-Anzeiger und 20 Minuten Online Fernseh-Apps im Angebot. Diese sind aber allesamt kostenpflichtig und nur fürs iPhone verfügbar.
Live-TV funktionierte nicht
«Ich wollte mir ein Spiel der Fussball-WM im Live-TV auf Tages-Anzeiger.ch angucken. Plötzlich brach die Übertragung ab. So kam ich dazu nachzuschauen, aus welcher Quelle die Nachrichtenseite das Signal bezieht», erinnerte sich Camichel im Gespräch mit 20 Minuten Online. Im Quellcode der Seite, den man sich mit einem Klick im Browser anzeigen lassen kann, stiess er auf eine Internetadresse, die Zattoo gehört. Jedem Sender hat der Anbieter eine eigene URL zugewiesen. Man erhält sie, indem man auf zattoo.com mit dem Mauszeiger über einen Kanal fährt – dann wird die Senderbezeichnung unten links eingeblendet. Diese braucht man dann jeweils nur noch am Ende der Internetadresse einzugeben. «Zunächst habe ich die Streams auf einer Webseite zusammengefasst, auf der ich dann Zattoo nutzen konnte, ohne mich einloggen zu müssen», erläuterte der 25-Jährige.
Natürlich könnte man diese Webseite auch mit dem Browser eines Smartphones aufrufen, das Adobe Flash unterstützt. Bequemer ist es aber, das über eine Applikation zu tun. «Und daher habe ich eine für Android geschrieben, welche zurzeit 20 Kanäle bietet. Sie umfasst nur 220 Zeilen Code – um beispielsweise ein simples Spiel zu programmieren, braucht es etwa die zehnfache Menge. Die Nutzung der Applikation ist einfach: Sender auswählen, klicken – und schon startet die Übertragung mit einer Auflösung von 800 x 480 Pixeln. Weil rund sechs Megabyte Datenvolumen anfallen, sollte man die App am besten über ein WLAN nutzen», empfahl der Informatikstudent.
TV.Centerr hat aber von den meisten Nutzern nur einen Stern bekommen. Dafür hat Camichel eine simple Erklärung: «Ich hatte die App anfangs für alle Länder freigegeben, in denen Zattoo verfügbar ist – unter anderem auch in Deutschland und Österreich. Allerdings funktionieren dort die erwähnten Partner-URLs nicht, so dass ich mir einige negative Bewertungen eingefangen habe. Denn die App läuft dementsprechend bislang nur in der Schweiz.»
Auch Gratis-Anbieter müssen zahlen
Im Gemeinsamen Tarif 2b der Schweizerischen Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken (Suissimage) heisst es: «Wird das Weitersendeangebot anders als durch Teilnehmerentgelte finanziert, so dass die Kunden unentgeltlich auf das Angebot zugreifen können, beträgt die Entschädigung pro Monat und Active User 26 Rappen, unabhängig davon, ob Radio und/oder TV-Programme weitergesendet werden.» Als Active User gilt dabei jemand, der sich mindestens einmal im Monat beim Nutzer erfolgreich einloggt und während mindestens zehn Sekunden ein Streaming-Signal empfängt. Rechnet der Anbieter pro Unique Visitor ab, wird die effektive Zahl der Unique Visitors für die Berechnung der Entschädigung um den Faktor 1,3 gesenkt und diese reduzierte Zahl mit der Entschädigung von 26 Rappen pro Monat und Active User multipliziert. Als Unique Visitor gilt ein User, in dessen Browser der Anbieter ein Cookie setzt und der infolgedessen in seiner Datenbank mit einer ID registriert wird und mindestens einmal monatlich wenigstens zehn Sekunden lang ein Signal empfängt.
Um die Applikation nutzen zu können, muss man sich allerdings nicht registrieren. Ausserdem wird kein Cookie gesetzt. «Corsin Camichel bewegt sich aber nicht in einer Rechtslücke, denn er streamt ohne Erlaubnis urheberrechtlich geschützte Inhalte», sagte ein Sprecher von Suissimage zu 20 Minuten Online. Um sein Angebot nach dem Gemeinsamen Tarif 2b autorisieren zu lassen, müsse er also entweder einen Registrierungszwang in seine App einbauen oder in den nächsten Tarifverhandlungen die Aufnahme eines weiteren Berechnungsmodells anregen. «Im letzteren Fall muss er sich an Swissstream, den Schweizerischen Verband der Streaming-Anbieter, wenden. Ansonsten ist es sehr wahrscheinlich, dass er von den Rechteinhabern, also den Fernsehsendern sowie den Berechtigten der einzelnen Beiträge hört, die nicht erbaut über diese Applikation sein dürften», sagte der Sprecher.
Einen solchen Fall gab es noch nicht
«Das Verbreiten von Radio- und TV- Programmen an mehr als 5000 Benutzer ist grundsätzlich meldepflichtig. So sind also Anbieter wie Zattoo oder Wilmaa als Fernmeldedienstanbieter bei uns registriert», sagte eine Sprecherin des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) zu 20 Minuten Online, «in diesem Sinn könnte wohl Camichel als Verbreiter von Fernsehprogrammen beachtet werden. Da er aber Programme verbreitet, die von anderen, schon registrierten Verbreitern angeboten werden, müssten wir die Situation vertieft analysieren. Einen solchen Fall haben wir noch nie gehabt. Aus unserer Sicht bestehen vor allem Konflikte mit dem Urheberrecht.»
«Das Ganze ist ein Test. Ich wollte zeigen, dass man binnen dreier Stunden eine Android-TV-App schreiben kann, die es in der Schweiz bislang nicht gibt. Daher schädige ich Zattoo auch nicht – zumal ich keinerlei Veränderungen vornehme – die Werbung wird einfach mitgesendet», sagte Camichel. Er wolle Zattoo nicht provozieren und hätte mit einer E-Mail gerechnet, sobald die App im Android Market verfügbar war. «Bislang habe ich allerdings nichts gehört. Falls sich Zattoo wünscht, dass ich die App entferne, werde ich das natürlich umgehend tun.»
Keine rechtlichen Schritte geplant
«Wir haben am 7. Juli bemerkt, dass jemand unsere Partner-Streams anzapft. Zattoo wird in diesem Jahr ohnehin noch eine Android-App anbieten, also sahen wir Camichels Wirken nicht unbedingt negativ. In den Nutzungsbedingungen von Zattoo ist zwar klar vermerkt, dass man unsere Inhalte nicht weiter verbreiten darf. Aber wir wollen uns mal mit dem Entwickler in Verbindung setzen und die App genau anschauen. Dann entscheiden wir über alles Weitere», sagte Zattoo-Chef Beat Knecht zu 20 Minuten Online. Rechtliche Schritte plane man nicht. So lange Zattoo die Lücke in seinen Partner-Streams allerdings nicht schliesst, können alle, die TV.Centerr installiert haben, weiterhin gratis fernsehen.
Auf Camichels Mitarbeit kann das Zürcher Unternehmen wohl nicht zählen, denn er ist im Stress: «Ich bin im letzten Semester und habe leider keine Zeit, für Zattoo eine Anwendung zu schreiben – die Prüfungen stehen an.»