«Kampf gegen unnötige Gebühren»

Aktualisiert

Unterstützung für den SWICO«Kampf gegen unnötige Gebühren»

Piratenpartei und Jungfreisinnige haben eine Facebook-Gruppe gegen Abgaben auf Musikhandys gegründet. Sie protestieren dagegen, dass Kunden mehrmals für Songs bezahlen sollen.

Henning Steier
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Henning Steier
Screenshot der Facebook-Gruppe von jungfreisinnigen und Piratenpartei

Screenshot der Facebook-Gruppe von jungfreisinnigen und Piratenpartei

Im März hatte die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten Gebühren für Musikhandys beschlossen. Sie liegen bei 30 Rappen pro Gigabyte Speicherkapazität. Die Verwertungsgesellschaften hatten eine Vergütung von 80 Rappen pro Gigabyte verlangt - gleich viel wie momentan bei MP3-Playern.

9.60 Franken für ein Smartphone mit 32-Gigabyte-Speicher wären SWICO, Economiesuisse und der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) zu viel; sie wehrten sich gegen diese Entscheidung der Kommission. Der SWICO hat nun Rekurs gegen den Entscheid eingelegt. Unterstützung bekommen sie nun von den Jungfreisinnigen und der Piratenpartei, die seit heute mit einer Facebook-Gruppe namens «Gegen unnötige Suisa-Gebühren: viel Erfolg beim Rekurs für die Swico!» ihre Unterstützung zeigen wollen.

«Mehrfach Gebühren bezahlt»

«Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb man für die Möglichkeit, Musik abzuspielen, zur Kasse gebeten werden soll. Wenn ein Handybesitzer beispielsweise einen Musiktitel bereits in einem Onlineshop gekauft und auf seinem Computer gespeichert hat, wurden bereits einmal oder sogar mehrfach Gebühren bezahlt», heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der Parteien. Denis Simonet, Chef der Piratenpartei Schweiz, lässt sich darin so zitieren: «Wenn man bedenkt, dass die Verwertungsgesellschaften für Bilder, Filme und Texte mit denselben fadenscheinigen Argumenten auch noch Gebühren erheben könnten, können daraus rasch ein paar Dutzend Kassen werden!»

Laut den Parteien könnten nicht nur Handys von der «Problematik», wie sie es nennen, betroffen sein: «Auch auf einem USB-Stick können Musikdateien geladen und von einem anderen Gerät abgespielt werden. In Zukunft werden immer mehr Geräte multifunktional sein – daraus darf keine Goldgrube für die SUISA werden.» Die Verwertungsgesellschaft hatte die Abgaben auf Musikhandys bereits im Juni 2009 in einer Medienmitteilung damit begründet, diverse Studien zeigten, dass so genannte Musikhandys genau wie MP3-/Multimedia-Player für das Speichern von Musik und Multimediainhalten genutzt werden. «Das private Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist in der Schweiz erlaubt. Im Gegenzug sind jedoch die Urheber dieser Werke zu entschädigen», forderte die SUISA.

Österreicher und Deutsche zahlen bereits

Umgerechnet etwa 13 Rappen pro Speicherstick oder -karte müssen deutsche Kunden bereits bezahlen. Laut Angaben des Branchenverbandes Bitkom bringt dies den Verwertungsgesellschaften jährlich insgesamt rund 6,8 Millionen Franken ein. In Österreich zahlen Käufer eines USB-Sticks mit einem Gigabyte bereits genauso viel wie in Deutschland, dann steigt die Abgabe aber mit zunehmender Speichergrösse und liegt für einen Speicherstift mit 32 Gigabyte bei umgerechnet rund 76 Rappen. «Wir lehnen jegliche Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks ab», hatte Jürg W. Stutz, bis 2008 SWICO-Präsident und beim Verband der Schweizer Technologieunternehmen noch immer für das Thema zuständig, 20 Minuten Online vor einem Jahr gesagt. «Der SWICO ist gegen das Giesskannenprinzip, demzufolge Geräte, welche über Speichermedien verfügen, abgabenpflichtig sein sollen. Denn ergibt es Sinn, dass eine Waschmaschine mit MP3-Player, wie sie sich LG patentieren liess, betroffen wäre?»

Schreiben Sie uns bitte Ihre Meinung im Talkback. Was halten Sie von den geplanten Abgaben? Benutzen Sie Ihr Handy auch zum Musikhören?

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