Sie schädigen KulturMusik-Tauschende sollen bestraft werden
Nutzer von Internettauschbörsen sollen rechtlich belangt werden können. Dies schlägt die Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Urheberrechts vor, die Bundesrätin Sommaruga gründete.

Mit der Tauschbörse Napster begann das Zeitalter des Peer-to-Peer (P2P).
Wegen Gratis-Downloads im Internet entgehen Kulturschaffenden zunehmend Einnahmen. Dies stellte auch der Bundesrat fest. Handlungsbedarf sah er jedoch nicht, wie er in einem Bericht schrieb. Die Kulturschaffenden reagierten empört darauf. In der Folge setzte Justizministerin Simonetta Sommaruga eine Arbeitsgruppe mit Kulturschaffenden, Produzenten und Konsumenten ein.
Am Freitag hat diese Arbeitsgruppe, AGUR12, nun ihre Empfehlungen veröffentlicht. Daraus geht zunächst hervor, was die Betroffenen nicht wollen: Eine «Kulturflatrate» - eine allgemeine Internetabgabe - kommt für sie nicht in Frage. Auch soll der Download straffrei bleiben. Wer für den Eigengebrauch Musik oder Filme aus illegaler Quelle herunterlädt, muss also weiterhin nicht mit einer Busse rechnen.
Netzwerk-Teilnehmer verfolgen
Die Nutzer sollen aber nicht gänzlich frei von Verantwortung sein. Wer über eine Tauschbörse seine Musiksammlung teilt, soll neu rechtlich verfolgt werden können - und zwar nicht bloss theoretisch. Im Visier sind Nutzer von P2P-Netzwerken - Netzwerken, in welchen die verbundenen Computer sowohl Dienste in Anspruch nehmen als auch zur Verfügung stellen können.
Provider wie die Swisscom, Cablecom oder Sunrise sollen die Inhaber von Internetanschlüssen, über welche ein P2P-Netzwerk genutzt wurde, darauf hinweisen, wenn mit dem Netzwerk in schwerwiegender Weise Urheberrechte verletzt werden. Die Formulierung im Bericht legt nahe, dass auch jene einen Hinweis erhalten könnten, die auf einer Tauschbörse waren, ohne dort etwas hochgeladen zu haben.
Identität bekannt geben
Unternimmt ein betroffener Nutzer trotz des Hinweises auf die Urheberrechtsverletzungen nichts, müsste der Provider auf behördliche Anordnung hin die Identität des Anschlussinhabers dem Rechtsinhaber bekannt geben, der dann gegen den Nutzer rechtlich vorgehen könnte.
Für eine solche Regelung wären Gesetzesänderungen nötig, namentlich für die Durchbrechung des Fernmeldegeheimnisses im privatrechtlichen Bereich und die dafür nötige Aufbewahrung von IP-Adressen zur Identifizierung des Anschlussinhabers. Die Provider würden für den Aufwand entschädigt.
Zugang zu Piratenwebseiten sperren
Um illegalen Angeboten einen Riegel zu schieben, schlägt die Arbeitsgruppe auch strengere Regeln für Provider vor. Betroffen wären zum einen Hosting Provider, also Anbieter von Inhalten. Auf Anzeige hin sollen sie unerlaubt hochgeladene Inhalte entfernen müssen.
Zum anderen wären Access Provider betroffen, also Zugangsanbieter wie die Swisscom. Sie sollen auf behördliche Anweisung hin «in schwerwiegenden Fällen» den Zugang zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Quellen sperren. Die Sperrung bewilligter Inhalte soll dabei so weit wie möglich vermieden werden. Die Inhaber von Urheberrechten müssten die Access Provider für den Aufwand entschädigen, der ihnen durch die Zugangssperren entsteht.
Konsumenten informieren
Als weitere Massnahmen empfiehlt die Arbeitsgruppe, die Konsumentinnen und Konsumenten besser zu informieren und die Attraktivität legaler Angebote zu steigern. Attraktive legale Angebote seien eines der wirksamsten Mittel zur Bekämpfung der Piraterie, hält AGUR12 fest.
Die Verwertungsgesellschaften wiederum sollen effizienter und transparenter gestaltet werden. Hier empfiehlt die Arbeitsgruppe insbesondere eine Senkung der Verwaltungskosten durch vereinfachte elektronische Meldesysteme.
Bericht analysieren
Wie es nun weitergeht, ist offen. Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird den Bericht analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden, wie Sprecher Guido Balmer auf Anfrage sagte. Der Bericht werde auch eine Grundlage für die Beantwortung parlamentarischer Vorstösse bilden.
Die Akteure zeigten sich am Freitag mehrheitlich zufrieden mit dem Bericht. Die Allianz gegen Internet-Piraterie, in der sich die Autoren- und Filmbranche zusammengeschlossen haben, sprach von einem «gangbaren und fairen Weg zur Modernisierung des Urheberrechts». Suisseculture schrieb, die Umsetzung der Empfehlungen könnte zu einer Verbesserung der Situation der Kulturschaffenden führen.
Kein rechtsfreier Raum
Auch die Musikschaffenden Schweiz begrüssten die Vorschläge. Es sei an der Zeit, dass für die «digitale Welt» Regeln und Durchsetzungsinstrumente geschaffen würden, die in der «analogen Welt» selbstverständlich seien in einem Rechtsstaat.
Die Verwertungsgesellschaften hielten fest, mit den Vorschlägen bliebe das freiheitliche und konsumentenfreundliche Urhebersystem erhalten. Gleichzeitig würde der Schutz der Urheber und Interpreten gestärkt. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum. (sda)