Impressumspflicht auch für Blogs?

Aktualisiert

Kein April-ScherzImpressumspflicht auch für Blogs?

Ab dem 1. April müssen Webseiten-Betreiber ihre Identität publik machen. Das gilt laut dem Juristen Martin Steiger grundsätzlich auch für private Seiten.

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dsc
Der Bund wird bei Verstössen gegen das Gesetz nicht von sich aus vorgehen, sondern auf Beschwerde hin.

Der Bund wird bei Verstössen gegen das Gesetz nicht von sich aus vorgehen, sondern auf Beschwerde hin.

Ab dem 1. April 2012 gilt auch in der Schweiz die Pflicht für Webseiten-Betreiber, ihre Identität und die Kontaktadresse einschliesslich der elektronischen Post (E-Mail) auf der eigenen Seite zu veröffentlichen. Guido Sutter leitet das Ressort Recht beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement. Gegenüber 20 Minuten Online hält der Jurist fest: «Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und damit auch die Bestimmung über die Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für kommerzielle Angebote.» Private Webseiten und Blogs, die keine Waren und Dienstleistungen zum Kauf anbieten, seien von dieser Pflicht nicht betroffen.

«Grundsätzlich auch für Blogger»

Anderer Ansicht ist der auf Internet-Fragen spezialisierte Rechtsanwalt Martin Steiger. Er vertritt die juristische Meinung, dass die Impressumspflicht grundsätzlich auch für Schweizer Blogger beziehungsweise Blogs gelte. Das schweizerische Lauterkeitsrecht erfasse das Verhalten jeder Person, das den Wettbewerb beeinflussen könne. Bei einer Website, die der Öffentlichkeit zugänglich sei, zähle lediglich, dass ein spezifischer Inhalt oder ein damit verbundenes Verhalten vorliege.

Das können Äusserungen sein, die den Wettbewerb beeinflussen, «weil ein Bezug zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit oder ein Bezug zu anderen Marktteilnehmern vorliegt». Der Anwendungsbereich des Lauterkeitsrecht sei damit sehr weit, sagt der Rechtsanwalt. «Privatpersonen» oder «nicht gewerbliche» Websites seien nicht per se vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen.

Bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe

Klar sind die Konsequenzen, mit denen bei einem Verstoss gegen das Gesetz zu rechnen ist. Die Strafandrohung lautet auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder auf Geldstrafe, wie Guido Sutter festhält. Der Bund werde bei Fällen vorgehen, die eine Mehrheit von Personen betreffen. «Er wird nicht von sich aus vorgehen, sondern auf Beschwerde von Privatpersonen, Konsumentenorganisationen oder Wirtschaftsverbänden hin.»

Gilt auch für Facebook-Seiten

Auch bei Facebook oder Google+ ist in Zukunft ein Impressum erforderlich. Ganz sicher dann, wenn man den Auftritt im sozialen Netzwerk für kommerzielle Zwecke nutzt. Sei dies als Seite für ein Unternehmen, eine Dienstleistung oder ein x-beliebiges Produkt.

Es gibt inzwischen verschiedene Impressum-Generatoren für Facebook-Seiten. So zum Beispiel den kostenlosen Generator des Rechtsanwalts Peter Harlander aus Salzburg. Er betonte gegenüber dem «Social Multi Media Blog», dass sein Tool auch die Anforderungen des schweizerischen Rechts erfülle. Um das «rechtssichere Impressum» zu generieren, muss man zunächst den Like-Button betätigen.

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