Patentkrieg mit AppleSamsung gewinnt wertvolle Zeit
Nach dem verlorenen Prozess in den USA kann sich Samsung über einen kleinen Erfolg freuen: Die Entscheidung über den Verkaufsstopp von acht Smartphones steht erst im Dezember an.

Die zuständige US-Richterin hat die Anhörung zu dem von Apple geforderten Verkaufsstopp verschoben.
Samsung hat nach der schweren Niederlage im US-Patentprozess gegen Apple erst einmal mehrere Monate Zeit gewonnen. Die zuständige Richterin setzte die Anhörung zu dem von Apple geforderten Verkaufsstopp von acht Smartphone-Modellen erst auf Anfang Dezember an. Über die von Samsung beantragte Aufhebung des Verkaufsverbots seines iPad-Konkurrenten Galaxy Tab 10.1 könnte bereits im September entschieden werden.
Mutwillige Patentverletzungen
Richterin Lucy Koh erklärte, der lange Vorlauf bis zum 6. Dezember sei nötig, damit sich die Seiten zu Apples Verkaufsstopp-Forderung äussern können - und weil sie noch mit weiteren Anträgen rechne.
So ist wahrscheinlich, dass Apple eine Erhöhung der Schadenersatz-Summe beantragen wird. Die Geschworenen hatten dem iPhone-Konzern rund 1,05 Milliarden Dollar zugesprochen, nachdem sie die Verletzung mehrerer Apple-Patente durch Samsung-Geräte festgestellt hatten. Da sie von mutwilligen Patentverletzungen ausgingen, könnte Koh den Betrag verdreifachen.
Samsungs Antrag
Samsung hatte angekündigt, sich mit allen Mitteln gegen ein Verkaufsverbot zu wehren. Unter den betroffenen Geräten sind vier Varianten des Smartphones Galaxy S2, das für Samsung immer noch eine wichtige Rolle spielt.
Die Geschworenen hatten die Verletzung von Apple-Patenten durch insgesamt 28 Samsung-Geräte festgestellt. Das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1 verstiess nach ihrer Ansicht allerdings nicht gegen das iPad-Designmuster von Apple. Daher stellte Samsung den Antrag, den von Koh im Juni verfügten vorläufigen Verkaufsstopp für das Gerät wieder aufzuheben.
Samsung dürfte auch versuchen, die gesamte Entscheidung der Geschworenen zu kippen, bevor Richterin Koh sie bestätigt. Es kommt allerdings äusserst selten vor, dass sich ein US-Richter über das Votum der Geschworenen hinwegsetzt. (sda)
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