Apple macht keine Geschenke

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Lästige Spam-SMSApple macht keine Geschenke

In der Vorweihnachtszeit schiessen die Spammer aus allen Rohren und nehmen bevorzugt Handybesitzer ins Visier. Darum heisst es: Hände weg von dubiosen Kurznachrichten!

von
dsc
Swisscom- und Orange-Kunden haben lästige Spam-SMS erhalten.

Swisscom- und Orange-Kunden haben lästige Spam-SMS erhalten.

«Sie wurden ausgewählt, um ein kostenloses Geschenk von Apple (zu) erhalten!» In fehlerhaftem Deutsch werden Schweizer Smartphone-Besitzer zurzeit mit einem angeblichen Wettbewerbsgewinn gelockt.

Seit einigen Tagen häufen sich Rückmeldungen von Leser-Reportern, die das verdächtige SMS erhalten haben. In der Kurznachricht wird man aufgefordert, einen Link anzuklicken und auf der entsprechenden Website soll man eine vierstellige Kennzahl eintippen, um sich das «Gratis-Geschenk» zu sichern. Dabei geht es den Urhebern darum, möglichst viele aktive Handynummern herauszufinden.

Betroffen sind Kunden der Schweizer Mobilfunkprovider Swisscom, Sunrise und Orange. Offenbar versuchen die Urheber in grossem Stil, ahnungslose Smartphone-Nutzer zum Besuch einer fragwürdigen Auktions-Website zu bewegen. Hinter den verlockenden SMS steckt eine dubiose Firma mit Geschäftssitz in der Karibik. Dass man das versprochene iPhone 5 oder iPad gewinnt, ist praktisch auszuschliessen ...

Reines Werbe-Spam-SMS

20 Minuten Online hat Swisscom und Orange um eine Stellungnahme gebeten. Die Unternehmen erklären, dass es sich gemäss ihrer Einschätzung um ein reines Werbe-Spam-SMS handle. Und weiter: «Leider lassen sich die Absender in der Regel nicht evaluieren.» Betroffene Kunden sollen nicht darauf reagieren, sondern die Mitteilung löschen.

Spam via SMS werde seit Jahren beobachtet, allerdings habe das Volumen entgegen den Erwartungen in den letzten zwei Jahren nicht oder nur unwesentlich zugenommen. Derzeit seien davon vor allem südeuropäische Länder betroffen.

Grundsätzlich raten die Fachleute, die eigene Handynummer nur dann auf Webseiten anzugeben, wenn dies wirklich notwendig sei. Die Betreiber sollten in einer Datenschutz-Erklärung öffentlich informieren, ob die sensiblen Daten an Dritte weitergegeben werden.

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