In-App-KäufeSchutz vor ungewollten Apple-Rechnungen
Ein kleiner Junge kaufte mit dem iPad des Vaters virtuelle Güter für 2500 Franken. Dabei hätte eine kleine Änderung in den Geräte-Einstellungen die böse Überraschung verhindert.
Wer sein iPad oder iPhone aus der Hand gibt, muss mit ernsten finanziellen Konsequenzen rechnen. Dies zeigt ein aktuelles Beispiel aus Grossbritannien. Dort kaufte ein fünfjähriger Junge mit dem iPad des Vaters nach Herzenslust ein - und verursachte eine Rechnung von fast 2500 Franken, wie die BBC Ende Februar berichtete. Das Geld gab der Kleine für virtuelle Güter aus, die er über ein kostenloses Game erwerben konnte. Unbemerkt, innert 15 Minuten.
Das finanzielle Drama endete glimpflich. Apple zeigte sich kulant und erliess den entsetzten Eltern die ungewollte Rechnung, die durch sogenannte In-App-Käufe entstand.
Sinnvolle «Einschränkung»
Dabei hätte der iPad-Besitzer von sich aus die böse Überraschung vermeiden können. Dazu genügt es, in den Geräte-Einstellungen eine kleine Anpassung vorzunehmen. Apple weist auf seiner Website auf die Kindersicherung hin. Unter «Allgemein» gilt es die «Einschränkungen» aufzurufen. Dann muss man sich mit dem Passwort, respektive vierstelligen Code, identifzieren. Nun scrollt man nach unten und deaktiviert die «In-App-Verkäufe».
Zusätzliche Sicherheit bringt die Einstellung darunter. Unter «Kennwort erforderlich» gilt es «sofort» zu wählen, dann kann das Apple-Gerät getrost in fremde Hände gegeben werden. Nun wird vor jedem Kauf das Apple-ID-Passwort verlangt.
Klage beigelegt
Im vergangenenen Monat ist ein Gerichtsstreit in Zusammenhang mit In-App-Käufen beigelegt worden. Mehrere Eltern hatten gegen Apple geklagt, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete. Die Kläger sollten für Rechnungen geradestehen, die von ihren Kindern mit Apple-Geräten verursacht worden waren. Die Kleinen hatten Gratis-Apps aus dem App Store heruntergeladen und daraufhin unbemerkt In-App-Käufe getätigt. Apple willigte schliesslich ein, rund 100 Millionen Dollar in Form von iTunes-Gutscheinen zurückzuerstatten.
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