Das Laientheater im Milliardenpoker

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Apple gegen SamsungDas Laientheater im Milliardenpoker

Im Patentrechtsstreit mit Apple hat Samsung eine herbe Niederlage erlitten. Nun wird Kritik am Urteil laut. Wirtschaftsrechtler Cyrill Rigamonti über Vor- und Nachteile der Laien-Jury.

Oliver Wietlisbach
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Oliver Wietlisbach

Mit markigen Schlagzeilen wie «Apple zerquetscht Samsung im Streben um die globale Tech-Vorherrschaft» wird das Urteil gegen Samsung kommentiert. Ein Geschworenengericht in den USA hatte am Freitag entschieden, dass Samsung das iPhone kopiert und mehrere Apple-Patente verletzt hat (20 Minuten Online berichtete). Doch wie wichtig ist das Urteil wirklich? Hat es Konsequenzen für Schweizer Konsumenten?

«Das Urteil in den USA hat für Schweizer Konsumenten keine direkten Folgen», sagt Cyrill P. Rigamonti von der Universität Bern. Vorderhand werden die Samsung-Geräte weiterhin in den Läden stehen. Der Professor für Wirtschaftsrecht geht davon aus, dass die Südkoreaner ihre Smartphones und Tablets geringfügig modifizieren und die abgeänderten Geräte später auch in der Schweiz verkauft werden, wenn es beim Urteil bleibt.

Verklagt Apple auch Sony und HTC?

Die Änderungen werden notwendig, da die Geschworen zum Schluss gekommen sind, dass der Gesamteindruck älterer Galaxy-Smartphones dem iPhone zu nahe kommt. Der Gesamteindruck des iPhones sei designgeschützt, da die Form zum Zeitpunkt der Anmeldung des Designs offenbar als neu und originell beurteilt wurde, sagt Rigamonti. Entscheidend ist also die Zeit des Schutzantrages und nicht der Zeitpunkt der Produktlancierung.

Dass die Investitionen in ein neues Produktdesign geschützt werden können, hält Rigamonti grundsätzlich für richtig. Aber es bleibe Ermessensache, ob der Gesamteindruck neu und originell sei. Auch das iPad und das Galaxy Tab von Samsung sehen sich ähnlich. Die Geschworenen befanden aber, dass sie sich genügend unterscheiden. Die Fragen des Gesamteindrucks wird nun auch bei Sony, HTC und anderen Herstellern von Android-Smartphones zum Thema. Für sie stellt sich die Frage, ob sich ihre Geräte genügend vom iPhone unterscheiden und ob sie eine Klage von Apple riskieren wollen.

Richter überfordert, Geschworene auch

In Stein gemeisselt ist das Urteil gegen Samsung nicht: Bereits kurz nach der Verkündung kam Kritik am Verfahren auf. Die neunköpfige Laien-Jury fällte ihr Urteil auffallend schnell, obwohl die Materie äusserst komplex ist und Milliarden auf dem Spiel stehen. Dass Hausfrauen, Veloverkäufer und Ex-Marines über Patente entscheiden, ist eine Eigenheit des US-Rechtssystems. Rigamonti schliesst nicht aus, dass die Geschworenen überfordert waren. Der Professor für Wirtschaftsrecht gibt aber auch zu bedenken, dass viele Richter bei Patent- und Technikfragen selbst Laien sind. Manche US-Richter lassen deswegen lieber Geschworene entscheiden.

In der Schweiz wäre das nicht möglich: Seit dem 1. Januar 2011 gibt es hierzulande keine Geschworenenprozesse mehr. Da auch Schweizer Richter bei Patentstreitigkeiten an ihre Grenzen gestossen sind und sich von externen Fachleuten beraten lassen mussten, wurde auf Anfang 2012 das Bundespatentgericht in St. Gallen geschaffen. Die Schweiz und die USA beschreiten somit völlig unterschiedliche Wege: In den Staaten entscheiden in erster Instanz Laien, bei uns haben technisch gebildete Fachrichter das letzte Wort. Auch dies schliesst nicht aus, dass der Richter parteiisch sein kann.

Jury-Vorsteher war nicht neutral

Voreingenommenheit wird auch der Jury in Kalifornien angekreidet. Der Prozess fand 15 Kilometer vor Apples Haustüre statt. Die Geschworenen kamen aus dem Umkreis des Silicon Valley, wo der verstorbene Apple-Gründer Steve Jobs als Technikpionier verehrt wird. «Das war wohl kein Vorteil für Samsung», sagt Rigamonti. Er glaubt aber nicht, dass die Geschworenen zwingend voreingenommen waren. Es werde wohl auch im Silicon Valley Menschen geben, die keine Sympathien für Apple hegen. Ausserdem konnten Apple und Samsung nicht genehme Geschworene vom Prozess ausschliessen, was die Gefahr einer parteiischen Jury minimiert.

Trotzdem: Die Vermutung, dass der Jury-Vorsteher Velvin Hogan nicht ganz neutral war, lässt sich mit einem Blick auf seine Biographie nicht wegdiskutieren: Hogan selbst hat sieben Jahre mit Hilfe von Anwälten darum gekämpft, dass seine Videokompressions-Software patentiert wird. Es erstaunt, dass Samsung ihn nicht vom Verfahren ausschliessen liess.

Hürden in der Berufung sind hoch

Unter den Geschworenen war Hogan am besten mit Patentfragen vertraut. «Wenn es einen Geschworenen gibt, der sich deutlich besser auskennt als die anderen Jurymitglieder, orientieren sich die anderen oft an diesem Geschworenen und wählen ihn vielleicht auch zu ihrem Vorsteher», sagte Mark Lemley, Rechtsprofessor an der Stanford Universität gegenüber der Nachrichtenagentur Bloomberg.

Samsung will die Niederlage mit Sicherheit nicht akzeptieren und nach der Berufung könnte alles anders aussehen. Der Schweizer Wirtschaftsrechtsprofessor Rigamonti hält es für denkbar, dass die Busse von 1,05 Milliarden Dollar allenfalls noch gesenkt wird. Gewinnen kann Samsung den Streit aber nur, wenn das Berufungsgericht zum Schluss kommt, dass willkürlich entschieden wurde oder dass es keine wesentliche Beweisgrundlage für das Urteil der Geschworenen gibt.

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