Droht Whatsapp-Nutzern jetzt eine Abmahnwelle?

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GerichtsurteilDroht Whatsapp-Nutzern jetzt eine Abmahnwelle?

Wer Whatsapp nutzt, gibt die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an Whatsapp weiter. Laut einem deutschen Gericht ist das illegal.

csc/tob
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Wer den Messenger Whatsapp nutzt, gibt automatisch alle im Handy gespeicherten Telefonnummern nach Kalifornien weiter. Eine Praxis, die dem Amtsgericht Bad Hersfeld missfällt.
Im Rahmen eines Prozesses rund um eine Familienstreitigkeit urteilten die Richter, dass die Weitergabe ohne Zustimmung der jeweiligen Kontakte illegal sei.
Whatsapp hat sich hier über die AGB abgesichert. Wer diesen zustimmt, sagt ausdrücklich, dass man autorisiert ist, die Nummern weiterzugeben.
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Wer den Messenger Whatsapp nutzt, gibt automatisch alle im Handy gespeicherten Telefonnummern nach Kalifornien weiter. Eine Praxis, die dem Amtsgericht Bad Hersfeld missfällt.

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Das Amtsgericht im deutschen Bad Hersfeld hat ein für Whatsapp womöglich folgenschweres Urteil gefällt. Grund ist die Geschichte einer Mutter aus Bad Hersfeld, die wegen eines Sorgerechtsstreits und der elterlichen Überwachung der Smartphone-Nutzung ihres Kindes vor Gericht stand.

Im Zuge der Gerichtsverhandlung stellten die Richter fest, dass alle im Smartphone gespeicherten Telefonnummern regelmässig an Whatsapp weitergeleitet werden. So überprüft der Dienst, wer die App nutzt und wer nicht. Das ist nicht neu. Jeder Nutzer hat dem bei der Installation über die AGB zugestimmt. So sichern sich die Betreiber ab.

Schriftliche Einwilligung

In den AGB heisst es, dass man zur Weitergabe der Nummern berechtigt ist. Doch das Gericht ist anderer Meinung und erklärt die Praxis für illegal. Ohne eine schriftliche Einwilligung jedes einzelnen Telefonkontakts darf man dessen Nummer auch nicht weitergeben.

In den deutschen Medien hat das Urteil von Mitte Mai jüngst für viel Wirbel gesorgt. Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke schreibt in seinem Blog, dass der Entscheid zwar für viele Nutzer überraschend sei, doch er vertrete schon länger die Meinung, dass die automatische Weitergabe der Kontaktdaten illegal sei und die Nutzer geltendes Recht verletzen würden.

Urteil mit Signalwirkung

Droht nun den Nutzern des Messengers eine Abmahnwelle oder sogar Schadensersatzforderungen? Theoretisch bestehe diese Gefahr, schreibt Solmecke. «Da es sich bei dem Urteil um eine familienrechtliche Streitigkeit vor einem Amtsgericht handelt, ist es für andere Gerichte nicht bindend. Allerdings hat das Urteil eine gewisse Signalwirkung», so Solmecke.

In der Praxis wären private Abmahnungen aber in den meisten Fällen widersinnig, so Solmecke. Zum einen möchten sicherlich wenige ihre Freunde und Bekannten abmahnen. Weiterhin würde man sich als Whatsapp-Nutzer selbst in die Gefahr begeben, wiederum vom anderen Nutzer abgemahnt zu werden. Und die wenigen, die Whatsapp nicht selbst nutzen, wissen im Zweifel nicht, dass ihre Freunde und Bekannten ihre Telefonnummern nach Kalifornien übermitteln, so Solmecke.

Direkte Folgen für Nutzer aus der Schweiz habe dieses Urteil sicher nicht, sagt der auf IT-Recht spezialisierte Schweizer Anwalt Martin Steiger. Vor einer Abmahnwelle müsse man keine Angst haben, da aus rechtlicher Sicht kein Geld zu holen sei. Der Fall werfe aber natürlich Grundsatzfragen auf. Unter dem Strich lässt sich hier festhalten, dass Whatsapp, beziehungsweise deren Mutterkonzern Facebook die Nutzer besser informieren müsste.

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