Umstrittenes GesetzDie EU will die Memes killen
Die EU arbeitet an einer neuen Urheberrechts-Richtlinie. Die geplanten Upload-Filter könnten das Aus für die beliebten Memes bedeuten.
Die EU will mit einer neuen Gesetzgebung die Urheberrechte im Internet besser schützen. Doch der Entwurf der neuen Richtline ist hoch umstritten. Neben anderen strittigen Punkten gibt besonders Artikel 13 zu reden. Dieser verpflichtet Online-Plattformen, «durch angemessene und verhältnismässige Massnahmen zu gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen funktionieren».
Das würde laut Kritikern bedeuten, dass Online-Plattformen sämtliche Inhalte, die von ihren Nutzern online gestellt werden, daraufhin überprüfen müssten, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Das sei problematisch, weil es einen übertriebenen Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellen würde.
Rigorose Filter
Zudem sei die Aufgabe angesichts der schieren Menge an hochgeladenen Inhalten nur von sogenannten Upload-Filtern zu bewältigen. Und da die Plattformen kein Risiko eingehen wollen, würden sie die Algorithmen so programmieren, dass sie rigoros alles löschen, was nur entfernt an urheberrechtlich geschützte Inhalte erinnert. Save the meme spricht daher von einer «automatisierten Zensur».
Solche Uploadfilter würden auch Memes den Todesstoss versetzen, denn die meisten Memes beinhalten Bilder, die von Dritten gemacht wurden und für die es daher auch Rechteinhaber gibt. Und wer ein Meme anfertigt und hochlädt, verfügt in den allermeisten Fällen nicht über die Rechte an dem verwendeten Bild. Hier würde der Upload-Filter also ein Hochladen verhindern.
Internet-Grössen warnen
Die Kampagne Save Your Internet warnt deshalb eindringlich vor Artikel 13 und schreibt: «Die Europäische Kommission und der Rat wollen das Internet, wie wir es kennen, zerstören.» Und weiter: «Sollte Artikel 13 des Vorschlags zur Urheberrechts-Richtlinie angenommen werden, wird er eine weit verbreitete Zensur all jener Inhalte vorschreiben, die Sie online teilen.»
In einem offenen Brief haben sich zudem über 70 Internet-Grössen an die Abgeordneten des Europaparlaments gewandt. Zu den Unterzeichnern gehören der Vater des World Wide Web Tim Berners-Lee, Internet-Pionier Vint Cerf, Wikipedia-Mitgründer Jimmy Wales und Mozilla-Mitbegründer Mitchell Baker. Sie beschreiben die Upload-Filter in dem von der Electronic Frontier Foundation (EFF) veröffentlichten Brief als «unmittelbare Gefahr für die Zukunft des globalen Netzwerks». Sie könnten aus dem offenen Internet «ein Werkzeug für die automatisierte Überwachung und Kontrolle der Nutzer machen».
EU dementiert
Die EU-Kommission lässt das nicht gelten. Ein Sprecher sagte zu Sky News: «Die Idee hinter unseren Urheberrechts-Vorschlägen ist die, dass die Leute von ihren kreativen Ideen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Vorschläge zur Modernisierung der EU-Urheberrechtsbestimmungen werden der Meinungsfreiheit im Internet nicht schaden.»
Am 20. Juni erfolgt die entscheidende Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss. Diese muss anschliessend vom Plenum des europäischen Parlaments bestätigt werden, wie Julia Reda von der Piratenpartei und Mitglied des Europäischen Parlaments auf ihrer Website schreibt. Kritiker der neuen Richtlinie rufen deshalb die EU-Bürger auf, jetzt ihre Vertreter im Europaparlament anzurufen. Mozilla hat dafür extra eine Website eingerichtet, mit deren Hilfe Abgeordnete kostenlos angerufen werden können. Save Your Internet hilft dabei, einem Abgeordneten ein Mail zu schreiben oder ihn via Twitter zu erreichen.
Upload-Filter auch in der Schweiz vorgesehen
Eine Annahme von Artikel 13 hätte für die Schweiz keine unmittelbaren Auswirkungen. Allerdings würden sich rechtliche Entwicklungen in der EU – zumindest indirekt und mittelfristig – immer auch auf die Schweiz auswirken, sagt Martin Steiger. Der auf digitales Recht spezialisierte Zürcher Anwalt gibt ausserdem zu bedenken, «dass der Entwurf für das revidierte Urheberrechtsgesetz (URG) in der Schweiz in Artikel 39a bereits Upload-Filter vorsieht, wenn auch vorläufig ausschliesslich für Online-Plattformen, die eine besondere Gefahr für Urheberrechtsverletzungen schaffen.» Die Definition sei allerdings schwammig gehalten, aus Sicht der amerikanischen Unterhaltungsindustrie schaffe zum Beispiel auch Google eine besondere Gefahr für Urheberrechtsverletzungen.

Das sagen Schweizer Meme-Stars
Bei nationalen Meme-Grössen kommen die Pläne der EU schlecht an. Swissmeme-Gründer Zeki Bulgurcu befürchtet ein «Filterchaos»: «Viele Inhalte würden fälschlicherweise dem Filter zum Opfer fallen. Der Ärger bei den Usern ist vorprogrammiert.»
Laut Zeki sind 95% der verwendeten Bilder auf Swissmeme urheberrechtlich geschützt. Dennoch ist er überzeugt: Die Plattform könnte auch mit Upload-Filter überleben. «Nur müsste dann alle Bilder selber machen – ein beträchtlicher Mehraufwand.»
Meme-Produzent Hajdgenoss sähe dagegen keine Zukunft für seinen Kanal, wenn die geplante EU-Urheberrechtsrichtlinie in der Schweiz zur Anwendung kommt: «Für meine Memes wäre ein Upload-Filter der Todesstoss. Denn für Bilder bezahlen würde ich sicher nicht.» Aus der Sicht der Künstler könne er die EU-Bestrebungen aber nachvollziehen: «Künstler sollen schliesslich etwas an ihren Bildern verdienen.»
Auch Artikel 11 in der Kritik
Auf massive Ablehnung in der Internet-Community stösst auch das geplante EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11 der neuen Urheberrechts-Richtlinie). Dieses soll den Verlagen einen Anteil an den Werbeeinnahmen sichern, die Google und andere Plattformen mit Anzeigen rund um Links zu verlegerischen Angeboten verdienen. Und das 20 Jahre lang nach der Veröffentlichung. Das würde bedeuten, dass Suchmaschinen, News-Aggregatoren oder soziale Netzwerke für Anrisstexte bezahlen müssten.
Kritiker befürchten, dass davon auch Links betroffen wären, man also bereits für die blosse Verlinkung auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Kasse gebeten würde. Sie bezeichnen das Leistungsschutzrecht deshalb als «Linktax», also Linksteuer, die gegenüber privaten Verlagen zu entrichten wäre.
Da es für kleine Nachrichtenanbieter schwierig sein dürfte, den Vergütungszwang durchzusetzen, dürfte das EU-Leistungsschutzrecht grosse Verleger grösser machen und ihre Konkurrenz schwächen. Treibende Kraft hinter dem Leistungsschutzrecht ist denn auch der mächtige Axel Springer Verlag, wie der «Spiegel» schreibt.
Eine weitere Gefahr sehen Kritiker darin, dass das Leistungsschutzrecht Fakenews begünstigen könnte, wie Julia Reda von der Piraten Partei auf ihrer Website schreibt. Denn wenn die blosse Verlinkung auf die Inhalte seriöser Newsdienste kostenpflichtig wird, werden sich Portale nach anderen Inhaltslieferanten umsehen und sie bei den Verbreitern von Falschmeldungen finden – die dafür sicher nichts verlangen werden. (jcg)