5 Jahre StreitiPhone-Nutzer gewinnt vor Gericht gegen Apple
Ein Däne verklagte die Firma Apple, weil sie sein defektes iPhone statt mit einem Neugerät nur mit einem wiederaufbereiteten Gerät ersetzt hatte.
David Lysgaard hatte sich 2011 ein iPhone 4 gekauft. Doch die Freude über das neue Smartphone währte nur rund ein Jahr. Danach gab das schöne Stück den Geist auf.
Apple ersetzte das Gerät. Doch nicht – wie von Lysgaard erwartet – mit einem nigelnagelneuen iPhone 4. Er bekam als Austausch ein wiederaufbereitetes Smartphone, also ein Gerät, das bereits einen Vorbesitzer gehabt hatte und von Apple rundumerneuert worden war.
Damit gab sich Lysgaard nicht zufrieden und gelangte an den dänischen Beschwerdeausschuss für Konsumenten (Forbrugerklagenævnet). Dieser entschied, dass Lysgaard gemäss geltendem dänischen Kaufrecht Anspruch auf ein neues Gerät oder die Erstattung des Kaufpreises hatte.
Apple abgeblitzt
Apple legte gegen den Entscheid Einspruch ein. Nun hat ein Bezirksgericht in Glostrup den ursprünglichen Entscheid gestützt und gegen Apple entschieden.
Vor der entscheidenden Verhandlung sagte Lysgaard dem dänischen Sender TV2: «Man zittert ein bisschen, wenn man eine Vorladung von einer der grössten Firmen der Welt erhält. Das erlebt man nicht jeden Tag.»
«Aber je mehr Apple vorpreschte, desto verbissener wurde ich. Es geht darum, dass auch grosse Firmen unsere Gesetze befolgen müssen. Und auch, dass viele Menschen in Dänemark Ähnliches erlebt haben, und schliesslich die Dinge so akzeptieren mussten, wie Apple sagt, dass sie zu sein haben.»
Industrie will neues Gesetz
Lysgaard soll nun den Kaufpreis von 4399 dänischen Kronen (rund 750 Franken) zuzüglich Zinsen zurückerstattet bekommen, sofern Apple nicht in Berufung geht. Während Konsumentenschützer das Urteil feiern, reagierte die dänische Handelskammer deutlich weniger euphorisch. Ein Sprecher sagte zu «Metroexpress», dass das Urteil zwar in Ordnung gehe, das Gesetz zum Kaufrecht aber revidiert werden müsse.
Der technische Fortschritt bringe es mit sich, dass heutzutage ein Gerät nach einem Jahr nicht mehr den gleichen Wert hat wie zum Kaufzeitpunkt. Es sei deshalb falsch, dass der Hersteller verpflichtet ist, dem Kunden ein gleich teures Neugerät zu geben oder den Kaufpreis zu ersetzen.
Es könne nicht sein, dass ein Hersteller dem Kunden zum Beispiel für einen älteren Fernseher 10'000 Kronen geben müsse, dieser dann für 7000 Kronen ein gleichwertiges Gerät kaufen könne und noch 3000 Kronen in die eigene Tasche stecke.
Weil die Vögel es nicht von den Dächern zwitschern
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