Kino.to heisst jetzt KinoX.to«Denkt ihr wirklich, ihr könnt uns stoppen?»
Das populäre deutschsprachige Film-Streamingportal ist zurück. Seit kurzem wird wieder auf ein grosses Angebot an Filmen und Serien verlinkt.

Trotz Hausdurchsuchungen, Verhaftungen und Beschlagnahmungen: Kino.to ist zurück. Während auf der bisherigen Webadresse nach wie vor nur eine Mitteilung der Kriminalpolizei zu lesen ist, betreiben Unbekannte offenbar die populäre Streaming-Plattform weiter. Einziger Unterschied auf den ersten Blick: ein X im Namen.
Auf KinoX.to werden wie schon beim Vorgänger aktuelle Kinofilme und TV-Serien angeboten. Die Seite ist im bekannten Kino.to-Layout gehalten und verlinkt auf Filmdateien, die bei externen Filehostern lagern.
Die Betreiber geben sich gegenüber der Filmindustrie und ihren Vertretern kämpferisch: «Denkt ihr wirklich, ihr könnt uns stoppen, nur weil ihr haufenweise Geld habt?» Und an die Adresse der Strafverfolger gerichtet, die mehrere beteiligte Personen verhaften liessen: «Wie kann es sein, dass harmlose Webseitenbetreiber auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern gestellt werden?»
«Nie Daten gespeichert»
Das Stream-Portal Kino.to sei eine der Lieblingsseiten vieler deutscher und ausländischer Internetnutzer gewesen, heisst es. Diese Leute hätten es satt, «viel Geld für überteuerte Kinovorstellungen und verspätete Serien-DVD-Releases auszugeben». Und um Bedenken aus dem Weg zu räumen: «Macht euch keine Sorgen, wir haben nie Daten gespeichert und werden es auch weiterhin nicht tun.»
Ausdrücklich bedanken sich die KinoX.to-Betreiber bei den Internet-Aktivisten Anoymous, die angeblich am Wiederaufbau der Plattform beteiligt waren. Die Mitteilung endet mit dem Satz: «Legends may sleep, but they never die.»
Wie die Filmindustrie und die Ermittlungsbehörden auf den Kino.to-Nachfolger reagieren, ist offen. Offizielle Stellungnahmen liegen noch keine vor.
Nicht strafbar in der Schweiz
In Deutschland kämpft die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen (GVU) seit Jahren gegen die aus Sicht der Filmindustrie illegalen Streaming-Portale. Die GVU-Website war am Dienstagmorgen nicht erreichbar - wohl als Folge eines Server-Überlastungsangriffs. In unserem nördlichen Nachbarland ist strittig, ob schon der Konsum solcher Film-Angebote im Internet strafbar ist. In einer Stellungnahme der GVU heisst es: «Dass es vergleichsweise lange gedauert hat, bis diese Resteverwertung von kino.to online gestellt wurde, offenbart, wie empfindlich die Aktion der Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Szene getroffen hat».
In der Schweiz ist der Besuch von Streaming-Portalen wie KinoX.to nicht illegal - die Nutzer haben keine Strafverfolgung zu befürchten. Die Filmindustrie strebt aber einen Musterprozess an, um die Frage der Strafbarkeit vom höchsten Gericht des Landes klären zu lassen (20 Minuten Online berichtete).
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