Flotter Dreier in der Bibliothek

Aktualisiert

Porno-AlarmFlotter Dreier in der Bibliothek

Shakespeares «Romeo und Julia», Einsteins «Relativitätstheorie» oder doch lieber etwas Porno? New Yorks Bibliotheksbesucher haben die Wahl.

von
owi
Der erste Zusatz der US-Verfassung garantiert die Meinungsäusserungsfreiheit, worunter auch das Recht auf Porno-Konsum in der Bibliothek zu fallen scheint.

Der erste Zusatz der US-Verfassung garantiert die Meinungsäusserungsfreiheit, worunter auch das Recht auf Porno-Konsum in der Bibliothek zu fallen scheint.

Bibliotheken sind gewöhnlich ein Ort der Ruhe – für büffelnde Studenten und Bücherwürmer. Dies hindert einige New Yorker augenscheinlich nicht daran, in den öffentlichen Bibliotheken Porno-Filmchen zu konsumieren. «Unsere Kunden können auf den Bibliotheks-Computern schauen, was sie wollen», sagt ein Sprecher der Brooklyn-Bibliothek gegenüber der «New York Post». So ganz glücklich ist man mit der Porno-Klientel natürlich nicht, aber den öffentlich zugänglichen Bibliotheken sind die Hände gebunden. «Unter Beachtung des ersten Zusatzes der US-Verfassung, der die Meinungsäusserungsfreiheit garantiert, können wir erwachsene Besucher nicht daran hindern, legale pornografische Inhalte aufzurufen», erklärt eine Bibliotheks-Vertreterin.

Porno-Grüsel

Die 60-jährige Bibliotheksbesucherin Daisy Nazario sagt, sie war schockiert, als sie merkte, dass sie neben einem Porno-Grüsel sitzt. Der ältere Herr benutzte von der Bibliothek angebotene Sichtsperren, um neugierige Blicke auf den Bildschirm einzuschränken, auf dem gerade ein flotter Dreier lief. «Ich konnte trotzdem die Stimmen hören», sagt die angewiderte Frau in der «New York Post». Dies sei völlig respektlos gegenüber Kindern, die ebenfalls die Bibliothek benützten.

Nach US-Recht müssen alle öffentlichen Bibliotheken, die vom Staat finanziert werden, Filtersoftware einsetzen, um illegale, obszöne Inhalte und Kinderpornografie zu blocken. Allerdings können über 17-Jährige den Filter jederzeit abschalten und sich alles Mögliche anschauen, egal wie abartig es ein mag. Ob das Recht auf Porno-Konsum an öffentlichen Computern wirklich unter die Meinungsäusserungsfreiheit gehört, wird wohl noch zu Diskussionen Anlass geben. Fest steht: Öffentliches Masturbieren ist auf jeden Fall illegal, unabhängig davon, ob ein Porno-Sternchen oder Shakespeares Julia im Spiel ist.

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