Marke Gmail für nichtig erklärt

Aktualisiert

Google gewinnt vor GerichtMarke Gmail für nichtig erklärt

Der Internetriese Google hat sich am Zürcher Handelsgericht gegen den deutschen Jungunternehmer Daniel Giersch durchgesetzt. Die Richter erklärten die Marke Gmail des Deutschen für nichtig.

Wie das Handelsgericht am Freitag mitteilte, hat es im Namensstreit zwischen der Klägerin Google und dem beklagten Giersch den Amerikanern Recht gegeben.

Der Rechtsstreit dreht sich um den Namen Gmail, unter welchem Google weltweit kostenlose E-Mail-Konti anbietet. Aber auch der deutsche Kaufmann bietet unter dem gleichen Namen einen elektronischen Maildienst an - und das erheblich länger als Google.

Rechtsmissbrauch vorgeworfen

Google warf Giersch Rechtsmissbrauch vor. Er habe die Marke nur eingetragen, um sie teuer zu verkaufen, erklärten die Amerikaner.

Dieser Auffassung ist das Handelsgericht nun gefolgt. So seien ernsthafte Zweifel an der Gebrauchsabsicht des Beklagten im Zeitpunkt der Markenhinterlegung angebracht, ist dem schriftlich begründeten Urteil zu entnehmen.

Es sei davon auszugehen, dass der Deutsche die Marke Gmail in der Schweiz mit der Absicht hinterlegt habe, von der Klägerin finanzielle oder andere Vorteile zu erlangen. Damit erklärten die Handelsrichter die Marke Gmail des Beklagten als nichtig.

Den Streitwert bezifferte das Gericht auf 100 000 Franken. Das unterlegene deutsche Unternehmen mit 2500 Kunden soll nicht nur die Gerichtsgebühr von 13 000 Franken tragen. Es soll Google auch eine Prozessentschädigung von 15 300 Franken entrichten.

(sda)

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