Todesstoss für kino.to

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Betreiber verhaftetTodesstoss für kino.to

Auf der populären Movie-Streaming-Site kino.to prangt eine ungewöhnliche Mitteilung. Die deutsche Kriminalpolizei hat zugeschlagen.

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Anstelle eines grossen Angebots an aktuellen Kinofilmen erwartet die Besucher von kino.to eine Botschaft der Polizei. (Screenshot: 20 Minuten Online)

Anstelle eines grossen Angebots an aktuellen Kinofilmen erwartet die Besucher von kino.to eine Botschaft der Polizei. (Screenshot: 20 Minuten Online)

«Heute bei uns, morgen im Kino!» Dieser Werbespruch von Kino.to ist passé. Die populäre Movie-Streaming-Site ist vom Netz. Die deutsche Kriminalpolizei hat mehrere Betreiber festgenommen. Wegen des «Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmässigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen».

Die Polizei richtet eine Warnung an die Besucher der Plattform: Wer widerrechtlich «Raubkopien» von Filmen hergestellt oder vertrieben habe, müsse mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

Hinter den Ermittlungen steht die Staatsanwaltschaft Dresden. In einem europaweit koordinierten Einsatz fanden Hausdurchsuchungen in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden statt, wie die deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mitteilte.

Domain beschlagnahmt

Allein in Deutschland hätten über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit zeitgleich über 20 Wohnungen und Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht. 13 Personen seien verhaftet worden. Nach einer Person werde gefahndet.

Die Polizei hat die Domain «kino.to» beschlagnahmt. Mehrere sogenannte Streamhoster, bei denen die auf den Portalen verlinkten Film-Kopien abgelegt sind, seien von den Behörden vom Netz genommen worden.

Es ist dies nicht der erste Schlag der Filmindustrie gegen «Raubkopierer», die die neuen Spielfilme noch vor dem Kinostart im Internet verbreiten. Die Betreiber von Streaming-Seiten liefern sich seit Jahren ein Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei. In Österreicht hat erst kürzlich ein Gericht eine Kino.to-Zugriffsperre verfügt.

Legal oder illegal?

Laut eigenen Angaben zählte kino.to um die vier Millionen Nutzer. Mit strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen müssen sie nicht rechnen, wie ein deutscher Anwalt gegenüber golem.de erklärte. «Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird.»

Allerdings wird diese Meinung nicht von allen Juristen geteilt. Die Filmindustrie vertritt die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Arbeitsspeicher des Computers als illegale Kopie anzusehen ist. Diese Frage sei noch nicht von den Gerichten geklärt worden, heisst es.

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