Achtung PhishingHände weg von Megaupload-Nachfolgern!
Nach der Zerschlagung des Filesharing-Portals tauchen Gerüchte um eine Nachfolge-Seite auf - die von Ganoven gefälscht sein könnte. Die Spur von Megaupload führt auch in die Schweiz.
In den letzten Stunden verbreitete sich die Nachricht vom «Tod» der populären Filesharing-Seite Megaupload.com wie ein Lauffeuer (20 Minuten Online berichtete). Wer dachte, dass die US-Justiz den Filehoster so leicht in die Knie gezwungen hat, könnte nun eines Besseren belehrt werden. Das FBI hat zwar die Internet-Adresse megaupload.com gesperrt, über die IP-Adresse 109.236.83.66 ist die Webseite aber weiterhin erreichbar. So scheint es zumindest.
«Wir haben im Moment keine richtige Internet-Adresse», schreiben die vermeintlichen Betreiber auf der neuen Seite. Die User sollen die IP-Adresse als Lesezeichen speichern und nicht auf Phishing-Seiten hereinfallen. Kriminelle werden nun mit grösster Wahrscheinlichkeit versuchen, mit nachgebauten Megaupload-Seiten die Nutzer hinters Licht zu führen.
Auf einer angeblich provisorischen Seite kündigen die Unbekannten an, die volle Funktionalität bald wieder herstellen zu wollen. Ob es sich bei dieser Webseite nicht selbst um eine Phishing-Seite handelt, ist allerdings unklar. Stutzig macht: Die Betreiber haben das Wort «Phishing» falsch geschrieben. Möglicherweise ist der Hinweis auf Phishing-Seiten ein fieses Täuschungsmanöver, um Seriosität vorzugaukeln. Megaupload-Nutzer sollten sich derzeit auf keinen Fall auf angeblichen Nachfolge-Seiten anmelden.
Kommt Megaupload zurück?
Das Hacker-Kollektiv Anonymous hat inzwischen über seinen Twitter-Account verkündet, dass Megaupload unter der neuen Domain megavideo.bz zurückkommen werde. Die Adresse führt zur gleichen Seite, wie die erwähnte IP-Adresse.
Da Megaupload in verschiedenen Ländern aktiv war, ist es durchaus möglich, dass es den Hintermännern gelingt, bald eine neue Adresse in Betrieb zu nehmen. Vorderhand steht es allerdings noch eins zu null für das FBI: Derzeit sind auch andere Angebote der Megaupload-Betreiber – etwa Megavideoclips.com oder Megaporn.com – offline. Die Hintermänner um den selbsternannten Superhacker, Playboy und Hochstapler Kim Schmitz betrieben ein millionenschweres Imperium mit unzähligen Filesharing-Seiten.
Die Spur führt in die Schweiz
Die Mitarbeiter des Filehosters sollen in mindestens neun Ländern tätig gewesen sein. Eine Spur führt auch in die Schweiz, wie die «Handelszeitung Online» schreibt. Einer der Hintermänner tummelte sich im Adressbuchschwindel- und SMS-Abzocke-Geschäft. Der Deutsche sei in der Computerszene eine feste Grösse und habe Verbindungen in die Schweiz.
Bei den Nutzern gehen die Wogen hoch
Der Schlag gegen die «Filesharing-Mafia» führt in der Online-Community zu wilden Diskussionen, da Megaupload keineswegs nur für den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material genutzt wurde. Über den Dienst werden – vergleichbar mit Dropbox – auch legitime Dateien getauscht. Im Unterschied zu anderen Filesharing-Plattformen gab es auch keine Suchmaschine. Die getauschten Inhalte konnten also nur über einen direkten Link gefunden werden.
Bei den Lesern von 20 Minuten Online sind die Meinungen zum Thema Filesharing längst gemacht. Stellvertretend für die überwiegende Mehrheit schreibt Leser Myster iÖS: «Geht eine Filesharing-Seite down, folgen zehn neue, die sich um den Platz als Nachfolger streiten.» Nicht mal die USA könnten sich gegen die Download-Bewegung stellen.
Der Sinn der Aktion der US-Behörden muss in der Tat in Frage gestellt werden. Bereits die Zerschlagung der führenden Filmstreaming-Seite Kino.to im letzten Sommer hat mehr als deutlich vor Augen geführt, dass von solchen Aktionen lediglich andere Filesharing- oder Streaming-Portale profitieren.
Schweizer Nutzer haben nichts zu befürchten
Der auf IT- und Urheberrechts-Fragen spezialisierte Jurist David Rosenthal hat nach der Zerschlagung des Filmesharing-Portals Kino.to erklärt, dass es in der Schweiz vollkommen legal ist, Filme oder Musik für den Eigengebrauch herunterzuladen. Diese liberale Praxis hat der Bundesrat Ende 2011 bestätigt. Davon ausgeschlossen ist allerdings der Tausch von urheberrechtlich geschützter Software wie PC-Programme oder Games. Die Filmindustrie und ihre Vertreter sehen das erwartungsgemäss anders. «Aus etwas klar Illegalem wird nie etwas Legales», sagte Adriano Viganò. Er ist Rechtsanwalt und Berater der Schweizerischen Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie (Safe).
Was die USA Schmitz vorwerfen
US-Staatsanwälte haben den File-Hoster Megaupload.com vom Netz genommen. Sie werfen dem Gründer des Unternehmens sowie weiteren Personen Verstösse gegen Gesetzte zum Schutz des Urheberrechts vor. In der am Donnerstag eröffneten Klage wird dem Unternehmen ausserdem vorgeworfen, für einen Schaden von 500 Millionen Dollar verantwortlich zu sein. Megaupload reagiert nach eigenen Angaben gewissenhaft auf Beschwerden über illegal eingestellte Materialien. Laut Klage war Megaupload.com teilweise die 13. beliebteste Seite im Internet.
Die Klage kommt einen Tag, nachdem zahlreiche Internetseiten am Mittwoch aus Protest gegen zwei Gesetze zur Verschärfung des Kampfs gegen Raubkopien vorübergehend offline gingen. (dapd)