Web-Bildli kosten 17 000 Franken

Aktualisiert

StrafzahlungWeb-Bildli kosten 17 000 Franken

Die Forderungen der Bildagentur Getty Images nehmen zuweilen absurde Formen an. Ein 20-Minuten-Online-Leser soll für ein paar briefmarkengrosse Bilder 16 950 Franken bezahlen. Er hatte die Fotos auf seiner Website verwendet.

Manuel Bühlmann
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Manuel Bühlmann

Wegen illegaler Nutzung von Fotos verschickt die bekannte amerikanische Bildagentur GettyImages reihenweise Rechnungen - auch an Schweizer Webseiten-Betreiber (20 Minuten Online berichtete). Für jedes illegal verwendete Bild werden mindestens 1650 Franken in Rechnung gestellt - auch wenn die Bilder auf Briefmarkengrösse verkleinert wurden.

K.L. (Name der Redaktion bekannt) gestaltete in seiner Freizeit für Freunde ein paar Webseiten. Dafür suchte er via Google einige Symbolbilder. Diese verkleinerte er auf Briefmarkengrösse und baute sie in den Webseiten ein. Nun bekam er Mitte Juli Post von GettyImages. In ihrem Schreiben fordern die auf den Fall angesetzten Anwälte 16 950 Franken von K.L. wegen illegaler Verwendung von insgesamt zehn urheberrechtlich geschützten Bildern.

Bilder wurden umgehend gelöscht

«Ich programmierte mal hier und dort für einen Kollegen eine Webseite und verwendete auch Bilder, die ich mit Suchmaschinen gefunden habe. Für meine Arbeit habe ich aber nur symbolische Beträge verlangt. Die Summe, welche von GettyImages von mir einfordert, übersteigt das ‹Sackgeld› aller Jahre zusammen bei weitem», erklärt K.L. seine missliche Lage gegenüber 20 Minuten Online und ergänzt: «Die ganze Geschichte schlägt mir auf den Magen. Ich war mir nie eines Vergehens bewusst.» Sämtliche Bilder, die er teilweise seit 2001 verwendete, entfernte K.L. umgehend von den betroffenen Webseiten.

Forderungen sollten erst einmal ignoriert werden

In seiner Verzweiflung wandte er sich an seine Rechtsschutz-Versicherung. Diese teilte ihm schriftlich mit, dass GettyImages wohl «einfach mal willige Zahler sucht» und empfiehlt K.L. erst einmal Tee zu trinken und abzuwarten, bis die gesetzte Frist abläuft. Falls aber nachgewiesen werden könnte, dass tatsächlich urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet wurden, müsste GettyImages erst einmal Strafanzeige einreichen, um die Schadensersatzforderungen geltend zu machen: «Die Schadenersatzklage würde, wenn schon, wohl erst nach dem Ausgang eines eventuellen Strafverfahrens angehoben, dann würde ja feststehen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht», steht im Antwortschreiben an K.L. geschrieben.

Bei einer erneuten Aufforderung empfiehlt die Rechtsschutz-Versicherung, Getty Images mitzuteilen, dass die beanstandeten Bilder vom Netz genommen wurden. Erst wenn auch dies nichts nützen sollte, wird empfohlen, einen Anwalt einzuschalten.

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