Facebook warnt vor Tempo-Kontrollen

Aktualisiert

«Achtung Blitzer»Facebook warnt vor Tempo-Kontrollen

Im Kampf gegen die mobilen Blechpolizisten hat sich auf Facebook eine «Selbsthilfegruppe» gebildet. Sie veröffentlicht Radarwarnungen aus der gesamten Schweiz – juristisch einwandfrei.

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«Mobile Radarmeldungen: Schweiz»: Über 7000 Personen haben bereits den «Gefällt-mir»-Button der Facebook-Gruppe gedrückt.

«Mobile Radarmeldungen: Schweiz»: Über 7000 Personen haben bereits den «Gefällt-mir»-Button der Facebook-Gruppe gedrückt.

«Wir sind keine Raser! Aber auch keine Geldspender. Wir sind eine Selbsthilfegruppe», so beschreiben sich die Initianten der Gruppe «Mobile Radarmeldungen: Schweiz» in ihrem Facebook-Profil.

Die Mitglieder veröffentlichen fleissig Radarwarnungen. Täglich kommen so um die 30 Meldungen zusammen. Ein Grossteil wird über Smartphones auf die Pinnwand hochgeladen. Auch Fotos besonders gut getarnter Blitzer werden gezeigt. So ist das Bild einer Blitzanlage zu sehen, die in einer Zeitungsbox versteckt ist.

Absolut legal

Die Mitglieder der Facebook-Gruppe machen sich durch das gegenseitige Warnen nicht strafbar. Im Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes ist zu lesen: «Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte), dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.» Illegal sind also jegliche Geräte, mit deren Hilfe sich eine polizeiliche Kontrolle verhindern lässt. Gegen die Facebook-Gruppe hat der Gesetzgeber aber keine Handhabe, das gegenseitige Warnen verstösst nicht gegen die geltende Rechtssprechung.

Grauzone Smartphone-Apps

Heikler dürfte der Einsatz von Smartphone-Apps wie «Trapster» sein, die das Handy zum veritablen Radarwarngerät machen. Per GPS wird die aktuelle Position ermittelt und mit einer Datenbank abgeglichen, die mit Radarwarnungen anderer User gefüttert wird. Bewegt sich ein Nutzer auf eine stationäre oder mobile Kontrolle zu, kann er sich wahlweise akustisch oder visuell warnen lassen. Unklar ist laut der Staatsanwaltschaft Zürich allerdings, ob sich der User bereits mit der Installation oder erst beim Einsatz der App während der Fahrt strafbar macht.

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