Big BrotherStaatliche Überwachung schwer durchführbar
Die Pläne des Bundes, den Internetverkehr von verdächtigen Personen zu überwachen, dürften schwierig zu realisieren sein. Für versierte Web-User ist es ein Kinderspiel, sich unsichtbar im Cyberspace zu bewegen.
Der Bund plant die vollumfängliche Überwachung des Internetverkehrs von verdächtigen Personen und verpflichtet die Provider ab kommendem August, den Überwachungsbehörden «Daten in Echtzeit und rückwirkend» zur Verfügung zu stellen, schreibt die «Wochenzeitung» in der heutigen Ausgabe und bezieht sich auf ein vertrauliches Dokument des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, welches ihr vorliegt. E-Mails, Attachments, Foreneinträge oder Suchanfragen können dann unbemerkt mitgelesen werden. Über die besuchten Websites wird der Staat so stets im Bilde sein und bei eingeschalteter Webcam muss damit gerechnet werden, dass Beamte einen Blick in die eigenen vier Wände werfen.
Auch die Überwachung von Gesprächen über Telefondienste im Internet wird angestrebt: «Es handelt sich um eine Anpassung an die neuen Realitäten», sagte Guido Balmer, Sprecher des Justiz- und Polizeidepartmentes (EJPD), auf Anfrage der SDA. Immer häufiger würden Telefongespräche über das Internet geführt. Der Bund müsse die technische Möglichkeit haben, diese Gespräche abzuhören, um das Gesetz erfüllen zu können. Bis anhin mussten die Provider den E-Mail-Verkehr in Echtzeit sowie Angaben zu aufgerufenen Seiten rückwirkend liefern können, nicht aber den ganzen Datenverkehr. Das würde sich mit der neuen Richtlinie ändern: Jeder Provider muss die technischen Möglichkeiten für die Übermittlung an den Bund gewährleisten, so die SDA.
Überwachung lässt sich leicht verhindern
Kriminellen und versierten Internet-Usern dürften die Überwachungspläne des Bundes allerdings nur ein müdes Lächeln ins Gesicht zaubern. Um bei Ausflügen in den Cyberspace unbeobachtet zu bleiben, bieten zahlreiche Unternehmen gegen eine kleine Gebühr ihre Verschlüsselungsdienste an. Damit sind die User vor Spionage-Attacken geschützt. Die Provider bzw. die Überwachungsbehörde, sehen lediglich, dass die überwachte Person verschlüsselten Traffic verursacht, der Inhalt ist unsichtbar. Und Mail-Dienste wie Gmail bieten in den Einstellungen die Möglichkeit an, die elektronische Korrespondenz mit HTTPS abhörsicher zu übertragen.
Die IFPI begrüsst die Pläne des Bundes
«Man muss sich bei der Debatte immer darüber bewusst sein, dass solche Überwachungen nur stattfinden sollen, wenn ein Strafverfahren eingeleitet worden ist, es also einen hinreichenden Tatverdacht gibt. Sicherlich wird man sich dabei auf schwere Fälle wie Verbreitung von Kinderpornographie und Rassismus konzentrieren», sagt Peter Vosseler von der IFPI Schweiz, dem Interessenverband der Musikindustrie. «Grundsätzlich begrüsst die IFPI Schweiz aber die Pläne der Regierung. Denn auch das Verbreiten von Musik ist illegal. Wir könnten schon heute 2000 bis 3000 Verfahren pro Monat einleiten, beschränken uns aber auf etwa 20. Denn die zuständigen Behörden haben nicht genug Personal, um die Fälle abzuarbeiten. Wir würden es darüber hinaus begrüssen, wenn im Gesetz endlich klar stünde, dass auch der Download von urheberrechtlich geschütztem Material illegal ist», so Vosseler.