Cablecom muss Joiz aufschalten

Aktualisiert

Sieg vor BundesgerichtCablecom muss Joiz aufschalten

Beim Schweizer Jugendsender Joiz knallen die Korken: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Cablecom abgewiesen. Joiz wird damit endgültig auch ins analoge Kabelnetz aufgenommen.

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Was für ein Freudentag für die Macher des Fernsehsenders Joiz. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Upc Cablecom gegen den Aufschalttermin des Bakoms abgelehnt. Damit ist Upc Cablecom verpflichtet, spätestens ab dem 26. Juni Joiz in ihrem analogen Kabelnetz und in HD aufzuschalten.

«Ein Sieg für die junge Generation»

Das Bundesgericht hat dabei in allen relevanten Punkten den ersten beiden Instanzen recht gegeben. Die Cablecom wird verpflichtet, Joiz während drei Jahren sowohl im digitalen als auch auf ihrem analogen Kabelnetz zu verbreiten. Alexander Mazzara, CEO von Joiz, ist überglücklich: «Das Urteil des Bundesgerichts ist eine weitere Bestätigung für Joiz. Und es ist ein Sieg für die junge Generation von Mediennutzern in der Schweiz.»

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