Datenklau«Es geht hier nicht um Steuerwettbewerb»
Nur weil Deutschland für geklaute Daten zahlt, haben Schweizer noch lange keinen Grund, sich moralisch überlegen zu fühlen, erklärt der Wirtschaftsethiker Ulrich Thielemann im Gespräch mit 20 Minuten Online. Und überhaupt: Jetzt liege der Ball bei der Schweiz.
«Es ist ein Fehlschluss, wenn man glaubt, dass sich Deutschland desavouiere, wenn das Land erwägt, diese Informationen zu nutzen», sagt der Wirtschaftsethiker Ulrich Thielemann von der Universität St. Gallen auf die Frage, ob der nördliche Nachbar mit gestohlenen Daten auf Steuerhinterzieher mit Schweizer Konten Jagd machen dürfe. «Natürlich ist es unschön, wenn man eine Rechtsverletzung mit einer anderen Rechtsverletzung aufdeckt», fügt Thielemann an. Diese Güterabwägung überlasse er den Juristen. Aber: Die Frage sei doch, wie es überhaupt zu dieser Situation kommen konnte. Der Wirtschaftsethiker erklärt: «Fakt ist: Die Schweiz verweigert den Informationsaustausch zwischen den Staaten.» Diese Weigerung nenne der Schweizer Bankgeheimnis. In Tat und Wahrheit verletze das Land so die Steuersouveränität anderer Länder – die Besteuerung sei aber Sache der entsprechenden Länder und seiner Bürger.
Money for nothing
«Hier geht es nicht um Steuerwettbewerb – sondern um money for nothing, wie es Beobachter formulieren», so Thielemann. Was da passiert, habe mit einem Leistungswettbewerb nichts zu tun: Die deutschen Steuerhinterzieher bleiben in Deutschland wohnhaft und bringen lediglich ihr Kapital in die Schweiz – Leistungen des Staats beziehen sie weiter in Deutschland. Die Schweiz profitiere dagegen von den Einnahmen, ohne eine Gegenleistungen zu erbringen. Denn die Leute kämen ja nicht ins Land und begründeten damit keinerlei zusätzlichen Ausgabenbedarf. Sie blieben für die Schweiz Steuerausländer. Hier müsse man klar unterscheiden. «Ich bin ein Ausländer in der Schweiz, aber fiskaltechnisch gesehen bin ich ein Steuerinländer», so Thielemann. Vielen Schweizern sei diese Unterscheidung allerdings zu wenig bewusst.
Der Wirtschaftsethiker findet Steuerwettbewerb zwischen Ländern sowieso problematisch, denn dieser untergrabe die Volkssouveränität: «Anders sieht es beim interkantonalen Schweizer Wettbewerb aus. Hier konkurrieren Systeme in einem einheitlichen Regelwerk. Zudem muss ich nach Schwyz ziehen, wenn ich vom dortigen tiefen Steuersatz profitieren will.» Man könne nicht einfach sein Kapital in den entsprechenden Kanton überweisen.
Bankgeheimnis diskriminiert Löhne
Gegen das Argument, man dürfe einer «gierigen» Regierung Steuergelder vorenthalten, spreche unter anderem der Umstand, dass das Bankgeheimnis nur Kapitaleinkommen schütze. «Ein Angestellter hat keine Chance, dem Fiskus zu sagen, ich bringe meinen Lohnausweis in die Schweiz und zahle auf dem Einkommen keine Steuern», so der HSG-Dozent. Auch das vielgehörte Argument, die hohen Steuern trieben die Deutschen mit ihrem Geld ins Ausland, stimme so nicht. Beim Einkommen sei die Belastung in Deutschland pro Kopf im Schnitt tiefer als in der Schweiz und zudem in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Im Übrigen gehe es die Schweiz beim besten Willen nichts an, welches Steuersystem sich ein demokratischer Rechtsstaat wie Deutschland gebe.
Das Schweizer Bankgeheimnis selber hat laut Thielemann im deutschen Steuersystem zu Ungerechtigkeiten geführt: «Die Regierung sah sich gezwungen, die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkommen unter den üblichen Grenzsteuersatz zu senken. Nur um die drohende Steuerflucht in Grenzen zu halten, hat das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz gutgeheissen, obwohl es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen der Privilegienfreiheit kollidiert.» Dadurch seien die Lohneinkommen diskriminiert worden.
Kapital hat Schäden angerichtet
Warum aber erhöht denn die deutsche Regierung den Druck erst jetzt? Die Steuerhinterziehung über die Schweiz war doch schon lange bekannt. Thielemann glaubt, dass die hohe Verschuldung und der daraus entstehende Finanzbedarf mit ein Grund ist. «Aber in der Finanzkrise ist den Bürgern auch bewusst geworden, dass das Kapital einen grossen Schaden angerichtet hat. Nun soll das Kapital auch zur Beseitigung der Schäden aufkommen.» In der Schweiz profitieren jedoch längst nicht alle von der Verweigerung des fiskalischen Informationsaustausches. Es würden vor allem die Banken und deren Manager profitieren. Und klar: Zwar würden diese auch Steuern zahlen, «doch die Ansicht, dass nicht jeder Gewinn und jedes Einkommen legitim ist, wird stärker», glaubt Thielemann. Dies hätte auch Liechtenstein einsehen müssen.
Ball liegt bei der Schweiz
Ob das Bankgeheimnis für Schweizer Steuerinländer bestehen bleibt, sei Sache des Schweizer Souveräns. Man könne sich jedoch schon fragen, ob das Bankgeheimnis im ökonomischen Interesse des Normalbürgers liege. Schliesslich führe die Privilegierung von Fiskaldelikten dazu, dass Arbeitnehmer eine höhere Steuerlast tragen müssten. In welchem Umfang ist allerdings unklar. Überhaupt seien solche Fragen nachrangig. Dass diese Privilegierung nicht begründbar ist, sei übrigens dem Bundesrat bereits 1976 klar geworden. Damals habe die Regierung das Vorhaben, das Bankgeheimnis aufzulösen, wieder aufgeben: Man kam zur Ansicht, dass das Anliegen vor dem Volk keine Chance hätte. Auf die Frage, ob die jüngste Eskalation das gute Verhältnis der Nachbarn Deutschland und Schweiz nachhaltig störe, antwortet der HSG-Dozent: «Das muss nicht sein. Aber der Ball liegt bei der Schweiz. Gut nachbarschaftliche Verhältnisse sind auf Dauer nur auf der Basis des Respekts der legitimen Steuersouveränität anderer Staaten möglich.»
Ulrich Thielemann
Der deutsche Ethiker aus St. Gallen war zwischenzeitlich wohl der meistgehasste Dozent der Schweiz. Im Frühjahr 2009 nahm Ulrich Thielemann an einer Steuerflucht-Debatte im Deutschen Bundestag teil. Weil er dort sagte, «in der Schweiz gibt es diesbezüglich kein Problembewusstsein» und Sanktionen gegen Steueroasen forderte, kochte die Volksseele. Viele wollten eine solchen «Verräter» nicht mehr auf der Lohnliste einer Schweizer Universität wissen. Der HSG-Rekzor sprach eine scharfe Rüge gegen den Deutschen aus. Der 48-jährige Thielemann ist seit 1986 an der Universität St. Gallen tätig und amtet heute als Vizedirektor am Institut für Wirtschaftsethik. Er hat sich im Herbst 2009 an der HSG für eine offene Ethik-Professorenstelle beworben wie übrigens auch Christoph Blocher wurden aber wie Blocher abgelehnt. Thielemann hat mehrfach publiziert, sein jüngstes Buch heisst: «System Error. Warum der freie Markt zur Unfreiheit führt».