Drei Bonus-Vorschläge gegen Minder

Aktualisiert

Abzocker-InitiativeDrei Bonus-Vorschläge gegen Minder

Das Ringen um die Abzocker-Initiative und die Einführung einer Bonussteuer geht in eine neue Runde. Es kursieren drei Modelle, um Thomas Minder von seinem Vorstoss abzubringen.

von
Balz Bruppacher

In den kommenden Wochen und Monaten werden die Spitzensaläre und Boni bei Banken und anderen Unternehmen einmal mehr die Gemüter erhitzen. Der Ständerat nahm am Montagabend einen neuen Anlauf, Auswüchse durch gesetzliche Vorkehrungen einzudämmen. Die Detailberatung folgt am Dienstag.

Zur Debatte steht ein indirekter Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative von Thomas Minder. Widerstand zeichnet sich nicht mehr ab: Sämtliche Rednerinnen und Redner sprachen sich am Montag für die Vorlage aus. Um Rezepte, die den Schaffhauser Unternehmer zum Rückzug seines Volksbegehrens bewegen könnten, wird seit Jahren intensiv gerungen. Als Vehikel dient zum einen eine Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts, die schon früher angestossen worden war. Anderseits kam im Zuge der Finanzkrise und des UBS-Debakels die Forderung nach einer Bonussteuer hinzu.

Nach Versuchen mit einem direkten Gegenvorschlag und einem Hin und Her, das auch von abstimmungstaktischen Überlegungen beeinflusst war, liegen dem Ständerat nun drei Modelle vor. Ihnen ist gemeinsam, dass sie Jahressaläre von über drei Millionen Franken ins Visier nehmen. Laut den aktuellsten Statistiken für das Jahr 2007 haben 383 Lohnempfänger solche Gehälter von mehr als drei Millionen Franken bezogen. Zusammen kassierten sie 2,346 Milliarden Franken.

Tantiemen-Modell

Die Rechtskommission des Ständerats hat sich mit sieben zu sechs Stimmen für das sogenannte Tantiemen-Modell ausgesprochen. Demnach wäre jener Teil der jährlichen Vergütung, der drei Millionen Franken übersteigt, nicht mehr als Lohn, sondern wie Tantiemen des Verwaltungsrats zu behandeln. Diese Vergütungen wären nicht mehr steuerlich abzugsfähig, müssten dem Bilanzgewinn entnommen und dürften erst ausbezahlt werden, wenn die Zuweisung an die gesetzlichen Reserven erfolgt ist und eine Dividende von fünf Prozent ausbezahlt wurde. Die Regelung soll für alle Aktiengesellschaften gelten, ob börsenkotiert oder nicht.

Diese Vorlage stand am Montag noch nicht zur Diskussion, doch kündigten bürgerliche Ständeräte bereits Widerstand an. Die Gegner monieren, diese Regulierung führe zu einer zusätzlichen Steuerbelastung für die Unternehmen. Manche fordern, dass im Gegenzug die Gewinnsteuern gesenkt werden.

Minderheits-Modell

Die vom Zuger FDP-Ständerat Rolf Schweiger angeführte Minderheit verzichtet auf den Tantiemen-Ansatz. Ihr Modell hat damit keine fiskalische Konsequenzen. Eine Vergütung, die drei Millionen Franken übersteigt, soll nicht zulässig sein, wenn die Erfolgsrechnung einen Verlust aufweist oder das Aktienkapital und die gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt sind. Ausnahmen soll die Generalversammlung unter bestimmten Bedingungen mit qualifiziertem Mehr beschliessen können. Die Minderheit sieht vor, dass die Bestimmungen nur bei börsenkotierten Aktiengesellschaften zur Anwendung kommen.

Bundesrats-Modell

Der Bundesrat schlägt eine Art Kombination der beiden Modelle vor. Er greift den Ansatz der Minderheit auf und orientiert sich am Mechanismus der unzulässigen Vergütungen im Falle von Verlustjahren. Ergänzt wird das Modell aber um eine fiskalische Komponente. Der Anteil an den Vergütungen von mehr als drei Millionen Franken soll steuerrechtlich keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand mehr darstellen. Dieses Modell soll für alle Aktiengesellschaften gelten. Bezüglich Transparenz sollen die Vergütungen der einzelnen Mitglieder der Gesellschaften offengelegt werden.

Eine Initiative und zwei Gegenvorschläge

Die sogenannte Abzocker-Initiative von Thomas Minder geht den bürgerlichen Politikern zu weit. Doch sie fürchten an der Urne den Volkszorn gegenüber der Wirtschaft, der — zumindest laut ersten Interpretationen — auch zur wuchtigen Abfuhr der BVG-Vorlage am Wochenende geführt hat. Deshalb wollen sie das Volk zähmen mit einem Gegenvorschlag. Doch dabei stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Der direkte Gegenvorschlag, wie ihn insbesondere die CVP vorantreibt, würde zusammen mit der Initiative dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.

Der indirekte Gegenvorschlag, den die SVP favorisiert, beinhaltet hingegen eine Gesetzesänderung, welche die Anliegen der Initiative aufnimmt, und käme nicht zusammen mit der Initiative vors Volk. Immerhin hat die SVP dem Initianten Minder die Zusage abgerungen, dass er die Initiative zurückzieht, wenn eine griffige Anpassung des Aktienrechts durchkommt.

Die Abzocker-Initiative will bei Aktiengesellschaft Boni verbieten und die Gehälter von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung beschränken, indem die Aktionäre darüber abstimmen müssen. Umstritten sind dabei mehrere Punkte: dass diese Regelung alle Aktiengesellschaften und nicht nur die börsenkotierten betreffen; dass die Aktionäre auch die Gehälter der Geschäftsleitungsmitglieder bestimmen sollen, obwohl das in der Kompetenz des Verwaltungsrats liegt; dass die Stimmrechtsvertretungen nur noch so erlaubt sind, dass sie kurzfristige Investoren, sogenannte Heuschrecken, begünstigen würde. Aus formalen Gründen kritisieren einige Politiker ausserdem, dass aktienrechtliche Bestimmungen nicht in die Verfassung gehören. Dies ist jedoch ein altbekanntes Problem der Volksinitiative im Schweizer System. (mdr)

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