Abzocker-InitiativeInitianten werfen dem Bundesrat Propaganda vor
Der Bundesrat engagiert sich gegen die Abzocker-Initiative. Damit bricht er das Gesetz, glauben zumindest die Befürworter - und gehen vor Gericht.

Der Abstimmungskampf um die Abzocker-Initiative ist angelaufen.
Wer das Abstimmungsbüchlein zur Abzocker-Initaitive liest, hat keine Zweifel: Der Bundesrat empfiehlt den Stimmbürgern, beim Volksbegehren des Schaffhauser Ständerats Thomas Minder ein Nein in die Urne zu legen. Doch der Eindruck täuscht. Zwar heisst es mehrmals, dass die Landesregierung die Initiative ablehnt. Doch eine explizite Abstimmungsempfehlung fehlt. Auf der letzten Seite mit den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament heisst es nur bürokratisch: «Das Parlament hat keine Empfehlung zur Initiative ‹gegen die Abzockerei› beschlossen.»
Dass sich der Bundesrat sprachlich so windet, hat seinen Grund im Bundesgesetz über die politischen Rechte. Dort findet sich seit Januar 2009 der Passus, dass die Landesregierung keine vom Parlament abweichende Abstimmungsempfehlung abgeben darf. Dieser indirekte Gegenvorschlag zur Maulkorb-Initiative, die den Bundesräten jegliche Einmischung in den Abstimmungskampf verbieten wollte, verlangte zwar ein Engagement - aber inhaltlich nur übereinstimmend mit dem Parlament.
«An Medienmitteilung von Economiesuisse gedacht»
Bei der Abzocker-Initiative hat die Bundesversammlung jedoch keine Abstimmungsempfehlung abgegeben, weil sich National- und Ständerat uneinig waren. Die Befürworter der Initaitive sehen deshalb mit dem Abstimmungsbüchlein das Gesetz verletzt. «Ich habe gedacht, ich lese eine Medienmitteilung der Economiesuisse», sagt Claudio Kuster vom Initiativkomitee. Zwar ist wörtlich nicht von einer Nein-Empfehlung die Rede. «Relevant ist aber, wie der Stimmbürger die Aussagen des Bundesrats deutet.» Und diese seien laut Kuster als Nein-Empfehlung zur Initiative zu lesen.
Deshalb will das Initiativkomitee diese Woche noch eine Abstimmungsbeschwerde deponieren, wie Claudio Kuster eine Meldung der «NZZ am Sonntag» bestätigt. Geschehen soll dies beim Schaffhauser Regierungsrat, der als Kantonsregierung des Wohnorts in erster Instanz dafür zuständig ist. Die Beschwerde kann schliesslich bis ans Bundesgericht weitergezogen werden. Kuster glaubt zwar nicht, dass das höchste Schweizer Gericht einen Einzug des Abstimmungsbüchleins verlangen wird, das in den nächsten Wochen verschickt wird, aber bereits online ist. Er hofft aber auf eine Zurechtweisung aus Lausanne.
Bereits früher so gehandhabt
Die Bundeskanzlei stellt sich auf den Standpunkt, nur seine Ablehnung der Initiative zu begründen, wie er dies schon in der Botschaft und in den Beratungen im Parlament getan habe. Sie verweist in ihrer Stellungnahme zudem auf die Abstimmung über die Bausparinitiative vom letzten Juni, bei der das Parlament ebenfalls keine Abstimmungsempfehlung abgegeben. Der Bundesrat habe damals im Abstimmungsbüchlein seinen Standpunkt in gleicher Weise dargelegt.