BundesverwaltungsgerichtUBS darf den USA keine Kundendaten liefern
Jetzt überschlagen sich die Ereignisse: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Herausgabe von Bankunterlagen oder Dokumenten an die US-Behörden per superprovisorische Verfügung verboten. Der Haken an der Sache: Die Übergabe ist bereits erfolgt, so die UBS. Die Finma nimmt den Entscheid ernst, er «ändert aber an der Sache nichts».
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Finanzmarktaufsicht (Finma) vorläufig verboten, Bankdaten von acht UBS-Kunden an die US-amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) zu übermitteln.
Damit hiess das Gericht eine Sammelbeschwerde gut, welche die Beschwerdeführer am Mittwoch vorsorglich gegen eine Verfügung der Finma eingereicht hatten. Sie begründeten ihre Beschwerde unter anderem damit, dass eine solche Verfügung das Endergebnis des Verfahrens präjudiziere, also negativ beeinflusse.
Das Gericht verbietet der Finma unter Strafandrohung, «Bankunterlagen oder Dokumente der Beschwerdeführer an Dritte, insbesondere an die amerikanischen Behörden, herauszugeben», wie es in der Verfügung heisst. Die Finma und die UBS können bis am 24. Februar zur Verfügung Stellung nehmen.
Medienberichten zufolge wurden bereits am Mittwoch Bankdaten von 300 UBS-Kunden im Rahmen eines Vergleichs zwischen der UBS und den USA an die US-Steuerbehörden übermittelt.
Ob sich die Daten der acht Beschwerdeführer sich unter den bereits übermittelten Bankdaten befinden, ist nicht bekannt.
Finma nimmt Stellung
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen. Dieser ändere aber nichts, sagte FINMA-Sprecher Alain Bichsel am Freitagabend auf Anfrage. «Die Daten, die wir auf Grund der Schutzmassnahmen herausgeben mussten, sind schon in Amerika», fügte er hinzu. Die Finma werde der Aufforderung des Bundesverwaltungsgerichts aber Folge leisten und bis kommenden Dienstag eine Stellungnahme abgeben. Die Finma nehme den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ernst, doch ändere er an der Sache nichts.
(Zwischenverfügung Nr. B- 1092/2009 vom 20. Februar 2009)
(sda/ap)
(sda)
UBS hat Daten schon übergeben
Die UBS hat die Daten von US-Kunden unmittelbar nach Erhalt der Verfügung der Finanzmarktaufsicht (FINMA) an diese Stelle übergeben. Die Übergabe sei noch am vergangenen 18. Februar erfolgt, stellte UBS-Sprecher Serge Steiner am Freitag auf Anfrage fest. Eine weitergehende Stellungnahme zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, das die Herausgabe der Daten von acht Parteien per superprovisorische Verfügung verboten hat, machte die UBS nicht.