Waadtländer Kantonalbank-AffäreStrafe für ehemaligen Bank-Direktor verdoppelt
Das Waadtländer Kantonsgericht in Lausanne hat die Strafe für den ehemaligen Direktor der Waadtländer Kantonalbank, Gilbert Duchoud, verdoppelt. Die Kantonsrichter stiegen auf den Rekurs des Staatsanwalts nur in Nebenpunkten ein und bestätigten die Freisprüche in den Hauptanklagepunkten.
Der für das Debakel bei der BCV massgeblich verantwortlich gemachte Duchoud erhält damit zweitinstanzlich wegen Urkundenfälschung und Veruntreuung eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 400 Franken. Der Staatsanwalt, der in der Berufung für Duchoud auf einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten wegen ungetreuer Geschäftsführung beharrt hatte, drang damit nicht durch.
Auch für die fünf anderen Angeklagten änderte sich nichts am erstinstanzlichen Urteil: So bleibt es beim ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten Jacques Treyvaux bei einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 500 Franken. Bei den vier anderen Angeklagten - den früheren Mitgliedern der Generaldirektion Jean-Pierre Schrepfer und Daniel Crausaz sowie den beiden früheren Revisoren - wurden die Freisprüche bestätigt.
Urkundenfälschung
Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die Risikoeinschätzung der Jahresabschlüsse 1996 und 1997 eine Urkundenfälschung darstellt. Danach hätten sich die Kader durch Vertuschungsaktionen der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht.
Zu tief gerechnet
Die Bankmanager hatten 1996 die Reserven und Rückstellungen für gefährdete Kredite willentlich zu tief angesetzt und dies in den Folgejahren vertuscht. Als die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) im Jahr 2001 ungenügende Reserven entdeckt hatte, musste der Kanton Waadt auf Druck der EBK insgesamt 1,86 Mrd. Fr. einschiessen.
Die Bank hat dieses Geld in der Zwischenzeit inklusive einer Risikoprämie von 2 Prozent zurückbezahlt.
(SDA/AP)