Ex-Swiss-Re-Manager müssen bluten

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BetrugEx-Swiss-Re-Manager müssen bluten

Ein ehemaliger Swiss-Re-Direktor und ein Broker hatten zusammen mindestens 3,6 Millionen Franken für sich abgezweigt. Jetzt wird ihnen eine saftige Rechnung präsentiert.

Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen ehemaligen Swiss-Re-Direktor und einen Broker (Händler) wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Gehilfenschaft dazu zu bedingten Freiheitsstrafen von zwei Jahren verurteilt. Die beiden hatten zusammen mindestens 3,6 Millionen Franken für sich abgezweigt. Von 1992 bis 2000 hatte der heute 67-jährige Hauptangeklagte beim Versicherungskonzern Swiss Re in Zürich gearbeitet.

Zusammen mit einem ihm unterstellten Manager und dem Leiter der Finanzfirma Saint Martin liess er zwischen Herbst 1997 und Herbst 1998 mit sogenannten Kick-back-Geschäften - vor allem über Argentinien - über 5,5 Millionen Franken in die eigene Tasche fliessen.

Geld für Bestechung abgezweigt

An der Gerichtsverhandlung vom letzten Mittwoch wiesen der 67-Jährige und der 56-jährige «Saint Martin»-Inhaber jegliche Bereicherungsabsicht von sich. Sie gaben an, die Gelder für die Bestechung von südamerikanischen Behörden eingesetzt zu haben. Swiss Re habe damals von den Praktiken gewusst und dieses geduldet.

Im am Dienstag veröffentlichten Urteil befand das Bezirksgericht Zürich beide Angeklagten für schuldig. Der Ex-Direktor wurde wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt, der Broker wegen Gehilfenschaft dazu sowie wegen Urkundenfälschung und Steuerbetrugs.

Das Bezirksgericht folgte der Anklage und verurteilte sie zur höchstmöglichen bedingten Sanktion. Zum dritten Angeklagten gab es kein Urteil. Er ist bereits vor mehreren Jahren in Bolivien untergetaucht.

2,3 Millionen an den Kanton Zürich

Der Ex-Direktor muss dem Kanton Zürich aus dem unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil 300 000 Franken abliefern, der Mitangeklagte zwei Millionen Franken ans Steueramt zahlen.

Zudem wurden beide Angeklagten solidarisch verpflichtet, der geschädigten Swiss Re einen nachgewiesenen Deliktsbetrag von über 3,6 Millionen Franken als Schadenersatz zu entrichten. Zudem müssen sie eine Prozessentschädigung von 50 000 Franken und die Gerichtsgebühr von 25 000 Franken berappen.

(sda)

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