Steuerdumping entzieht Ausland Milliarden

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Ab ins SteuerparadiesSteuerdumping entzieht Ausland Milliarden

Die günstigen Schweizer Steuersätze locken internationale Firmen an. Jüngster Neuzuzug ist Griechenlands grösste Firma. Helvetische Steuerprivilegien kosten andere Länder Milliarden.

S. Spaeth
von
S. Spaeth
Wichtigstes Kriterium für einen Umzug des Firmensitzes in die Schweiz ist die Steuerbelastung. Im Bild: Das Steuerparadies Zug.

Wichtigstes Kriterium für einen Umzug des Firmensitzes in die Schweiz ist die Steuerbelastung. Im Bild: Das Steuerparadies Zug.

Coca Cola Hellenic muss die Steuerbelastung in der Schweiz vorkommen wie dem Bar-Besucher die Happy-Hour: Wegen Schweizer Steuerprivilegien dürfte die nach Marktwert grösste griechische Firma hierzulande lediglich einen Bruchteil bezahlen. Offizieller Grund die Flucht in die Schweiz und die Kotierung an der Londoner Börse ist die internationale Ausrichtung der Firma. In Tat und Wahrheit dürft es aber um Steuerabgaben gehen: Die Regierung in Athen will im Zuge ihrer harten Sparbemühungen auf der Einnahmeseite an der Schraube drehen.

Dass sich der Getränkeabfüller im Kanton Zug niederlässt, kommt nicht von ungefähr. Laut dem Taxation Index der Forschungsstelle BAK-Basel ist Zug punkto Gewinnbesteuerung einer der attraktivsten Plätze weltweit. Günstiger wären unter anderem noch Hongkong und Singapur sowie die Kantone Nidwalden, Luzern, Appenzell Ausserrhoden, Obwalden oder Schwyz. Zieht man aber noch die Steuerbelastung der Managerlöhne hinzu, hat Coca-Cola Hellenic die perfekte Schweizer Wahl getroffen. Nirgends zahlen sie so wenig wie in Zug.

Steuerbelastung als wichtiger Faktor

Dass die internationalen Firmen stark auf die Steuerbelastung schielen, zeigt auch eine Studie der Unternehmensberatung Arthur D. Little aus dem Jahr 2009. Als wichtigstes Kriterium für einen Umzug des Headquarters in die Schweiz wurde in einer Umfrage die Steuerbelastung genannt, gefolgt von der Verfügbarkeit der Manager und der politischen Stabilität.

Ein wichtiger Faktor für die Standortwahl dürften verschiedene Sonderformen der Besteuerungen sein. Gewisse Kantone bieten neuangesiedelten Unternehmen als Zückerchen fürs Kommen so genannte Tax Holidays an – sprich eine Steuerbefreiung über mehrere Jahre. Zudem kennt die Schweiz auf kantonaler Ebene das sogenannte Holdingprivileg. Werden mindestens zwei Drittel der Unternehmenserträge mittels Beteiligungen im Ausland erzielt, muss keine kantonale Gewinnsteuer bezahlt werden. Die Holding selbst darf in der Schweiz aber keine kommerzielle Tätigkeit ausüben.

Der EU sind diese Steuerprivilegien ein Dorn im Auge. Nach Ansicht Brüssels ist das Schweizer Vorgehen diskriminierend, weil Unternehmensgewinne von in- und ausländischen Firmen teils unterschiedlich besteuert werden.

Schweiz als Ausbeuterin?

Eine vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund Anfang Oktober veröffentlichte Studie schätzt die Gewinne der multinationalen Unternehmen mit steuerlichem Sonderstatus auf 39 Milliarden Franken im Jahr 2008. «Damit wird das Ausmass der Gewinne, die dank kantonaler Sonderregelungen faktisch steuerbefreit sind, zum ersten Mal klar beziffert», heisst es bei der globalisierungskritischen Organisation Erklärung von Bern (EVB). Da die mittels Steuerdeals angelockten Konzerne – zu einem grossen Teil aus Rohstoffbereich – vorwiegend in Entwicklungsländern tätig seien, trage die Schweiz massgeblich zur Abwanderung des Steuersubstrats und damit zur Ausbeutung dieser Länder bei.

Offizielle Zahlen zu diesen unversteuerten Unternehmensgewinnen hat diese Woche das Westschweizer Fernsehen (RTS) veröffentlicht. Laut Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung lagen diese 2008 gar bei 53 Milliarden Franken und im Folgejahr bei 62 Milliarden Franken. Nicht berücksichtigt in diesen Beträgen sind die steuerfreien Beteiligungsgewinne, die sich allein 2008 auf 195 Milliarden Franken beliefen.

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