Auslieferung in die USAEx-Wegelin-Banker scheitert mit Rekurs
Ein ehemaliger Kundenberater wird verdächtigt, US-Bürgern bei Steuerhinterziehungen geholfen zu haben. Vor Gericht wehrte er sich gegen seine Auslieferung – vergeblich.

Die Privatbank Wegelin schloss 2013, nachdem sie sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig bekannt hatte: Das Logo des Unternehmens in St. Gallen. (27. Januar 2012)
Keystone/Ennio LeanzaEin ehemaliger Schweizer Kundenberater der im US-Steuerstreit untergegangenen Privatbank Wegelin ist mit seinem Rekurs in Deutschland gegen seine Auslieferung an die USA gescheitert. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat seine Anträge auf erneute Prüfung seines Falls abgelehnt.
Das Gericht hatte im Oktober entschieden, dass der Ex-Banker von Deutschland an die USA ausgeliefert werden soll. Dagegen hatte der Schweizer Rekurs eingelegt. Dieser wurde nun abgelehnt, wie am Montagnachmittag bekannt wurde. «Das Gericht hat am 22. Dezember den Antrag auf erneute Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung zurückgewiesen», sagte Gerichtssprecher Jens-Peter Kreiling der Nachrichtenagentur sda.
Zudem wurde der Antrag, den Vollzug des Auslieferungshaftbefehls ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, ebenfalls zurückgewiesen. Das heisst, der ehemalige Banker wollte auch noch die Aufhebung der Kaution, die ihm das Gericht auferlegt hatte, wie Kreiling erklärte. Bis am Montagmorgen war lediglich bekannt gewesen, dass der Schweizer eine erneute Prüfung seines Falls vor dem Gericht verlangt hatte.
Auslieferung steht bevor
Damit wird der Ex-Wegelin-Banker von Deutschland in die USA ausgeliefert, falls er nicht noch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das Frankfurter Urteil einlegt, wie Kreiling sagte. Der Mann befindet sich unter Auflagen weiterhin auf freiem Fuss. Die USA verdächtigen den Schweizer, reichen US-Bürgern bei Steuerhinterziehungen geholfen zu haben.
Der ehemalige Banker war im Februar am Frankfurter Flughafen festgenommen und in Festhaltehaft gesetzt worden. Mittlerweile ist er gegen Kaution freigelassen.
Jagd auf Schweizer Banker
Der Ex-Banker wird gemäss früheren Angaben nun geladen, sich am Flughafen Frankfurt zu stellen und die Reise in die USA anzutreten. Falls er das nicht tut, wird er zur Fahndung ausgeschrieben. Die Kaution würde verfallen. Zuständig in den USA ist das Bundesgericht des südlichen Bezirks von New York, das einen Haftbefehl gegen den Ex-Banker erlassen hat.
Das US-Justizministerium macht seit Jahren Jagd auf Schweizer Banker und Institute, weil US-Bürger auf ihren Konten Milliarden am Fiskus vorbei schleusten. Die älteste Schweizer Privatbank Wegelin schloss 2013, nachdem sie sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig bekannt hatte und den USA 74 Millionen Dollar zahlen musste. Das Nicht-US-Geschäft wurde von Raiffeisen übernommen. (dia/sda)